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Stadler Simon · Nationalrat · 2026-03-19

Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-19

Wortprotokoll

Das Phänomen ist eindeutig und uns allen bekannt. Früher ging man an Ostern in die Kirche, und der Osterhase kam vorbei. Heute steht man an Ostern auf den Nord-Süd-Achsen im Stau. Im letzten Jahr wurden hier im Nationalrat mehrere Vorstösse zu einer dynamischen Maut am Gotthard und am San Bernardino mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt. Nach diesen Beschlüssen wurden im Nationalrat fünf gleichlautende Motionen aus fünf verschiedenen Fraktionen und mit insgesamt 93 Unterzeichnenden zu einer Durchfahrtsabgabe eingereicht. Ständerat Chiesa reichte einen gleichlautenden Vorstoss im Ständerat ein, welcher im September im Ständerat einstimmig angenommen worden ist.

Ich komme zum Inhalt. Die vorliegende Motion verlangt eine Durchfahrtsabgabe für Fahrzeuge, welche die Schweiz von einem zu einem anderen Nachbarstaat auf der Strasse durchqueren. Die Durchfahrtsabgabe betrifft nur Fahrzeuge, die die Schweiz durchqueren und sich nicht wesentlich im Inland aufhalten. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die gestützt auf völkerrechtliche Vereinbarungen, wie das Freizügigkeitsabkommen und das Landverkehrsabkommen, Anspruch auf eine Befreiung von solchen Abgaben haben. Die Durchfahrtsabgabe soll einen Lenkungscharakter haben, d.[NB]h., dass sich die Höhe der Abgabe nach der Verkehrsdichte sowie nach der Tageszeit und dem Wochentag richtet. Das Ziel ist es, die Spitzenbelastung auf den Nationalstrassen durch den Transitverkehr zu reduzieren. Die Einnahmen sollen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) fliessen.

Der Grund für all diese Vorstösse ist bekannt. Die Staubelastung auf den Nord-Süd-Achsen nimmt laufend zu. Das führt besonders im Berggebiet zu Ausweichverkehr auf den Kantonsstrassen. An Ostern, Pfingsten, Auffahrt und zu Ferienbeginn kommt es auf den Nord-Süd-Achsen immer zu einer Verkehrsüberlastung. Das Problem hat sich in den vergangenen zehn Jahren massiv verschärft. Es kommt praktisch jedes Wochenende zu einer Verkehrsüberlastung, vom Frühling bis zum Herbst. 90 Prozent der Stautage auf den Nord-Süd-Achsen fallen in die Zeit zwischen Ostern und Oktober.

Genau hier setzt die Durchfahrtsabgabe mit einem dynamischen Pricing an. Mit variablen Preisen will man erreichen, dass die Verkehrsspitze geglättet wird. Auch finanzpolitisch ist dieser Vorstoss interessant, so kann der Staat beispielsweise bei 21 Franken für eine Durchfahrt über 110 Millionen Franken einnehmen. Dies würde die Speisung des NAF doch erheblich unterstützen.

Die dynamische Maut hätte für alle Durchfahrten - ausser für jene der Bevölkerung der angrenzenden Kantone - gegolten. Dies ist bei der Durchfahrtsabgabe nicht mehr der Fall; sie betrifft nur noch Fahrzeuge, welche die Schweiz ohne wesentlichen Aufenthalt durchqueren. Wieso ist sie dennoch gerechtfertigt? Auf Seite 11 des Berichtes in Erfüllung des Postulates 22.4044 hat der Bundesrat die Verkehrssituation sehr gut zusammengefasst. Er stellt fest, dass an Tagen, an denen die Berggebiete stark vom Verkehr und insbesondere vom Ausweichverkehr betroffen sind, 80 Prozent der Fahrzeuge ein ausländisches Kennzeichen haben. Das heisst doch nichts anderes, als dass genau hier das Verursacherprinzip zum Tragen kommt.

Mit dem variablen Pricing kann man den Preis für die Durchfahrt beeinflussen. Da es sich auf der Nord-Süd-Achse häufig um Ferienverkehr handelt, kann man mit einer intelligenten Planung dafür sorgen, dass man einen niedrigeren Preis bezahlen muss. Wir haben also hier ein durch und durch marktwirtschaftliches Instrument. Damit kann die Durchfahrtsabgabe auch die Verkehrsspitzen mit all ihren negativen Nebenfolgen, wie dem Ausweichverkehr, brechen. Zudem gibt es auch einen gewissen Ausgleich zu Transitrouten in den Nachbarländern, wo man erhebliche Abgaben kennt. Es darf ja nicht sein, dass man von Nachbarländern einen Umweg über die Schweiz zum Liegestuhl in den Süden macht, nur weil dieser Weg fast gratis, wenn auch nicht kürzer, ist.

Die Motion stützt sich auf Artikel 84 Absatz 1 der Bundesverfassung. Dieser verpflichtet den Bund, das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen und dessen Belastung auf ein für Mensch, Tier, Pflanzen und Lebensräume unschädliches Mass zu begrenzen. Die Durchfahrtsabgabe dient diesem verfassungsmässigen Ziel, indem sie den blossen Transitverkehr ohne nennenswerten Nutzen für die Schweiz weniger attraktiv macht und gleichzeitig zur Reduktion der Anzahl Staustunden auf der Nationalstrasse beiträgt.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.