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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19

Wortprotokoll

Die Motion Chiesa fordert die Einführung einer Durchfahrtsabgabe für den Transitverkehr durch die Schweiz. Ziel der Motion ist es, für den Verkehr von Grenze zu Grenze eine verkehrsabhängige Abgabe einzuführen. Die Höhe der Abgabe soll je nach Wochentag, Tageszeit und Verkehrsaufkommen bemessen werden und eine lenkende Wirkung erzielen. Damit soll das Verkehrsaufkommen im Transitverkehr reduziert werden. Die Durchfahrtsabgabe soll mit dem Alpenschutzartikel der Bundesverfassung - Artikel 84 Absatz 1 - begründet werden und vom Parlament zu einer Ausnahme im Sinne von Artikel 82 Absatz 3 erklärt werden.

Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Gerade in den Reisemonaten ist der Anteil am Transitverkehr auf den Autobahnen sehr hoch und trägt wesentlich zur Stauproblematik im Nord-Süd-Verkehr bei. Die Motion kann in Übereinstimmung mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ausgestaltet werden. Das ist hier klar zu betonen: in Übereinstimmung mit diesem Abkommen.

Nun, nach der deutlichen Zustimmung zur Motion im Ständerat und dem eindeutigen Antrag Ihrer vorberatenden Kommission macht sich der Bundesrat keine Illusionen, dass diese Motion abgelehnt bzw. heute nicht angenommen würde. Ich möchte namens des Bundesrates trotzdem auf drei kritische Punkte bezüglich der Umsetzung der Motion hinweisen, die es dann im Falle einer Annahme gegen die Empfehlung des Bundesrates zu prüfen gäbe.

Die Durchfahrtsabgabe wäre eine neue Abgabe für die Benutzung von öffentlichen Strassen. Eine solche grossflächige Erhebung einer Abgabe kann nach Ansicht des Bundesrates durch das Parlament kaum zu einer Ausnahme im Sinne von Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung erklärt werden. Man müsste bei einer Umsetzung die Verfassungsmässigkeit also genau prüfen.

Die Umsetzung einer solchen Durchfahrtsabgabe wäre administrativ sicher intensiv und würde Geld kosten. Voraussetzung wäre eine lückenlose Überwachung sämtlicher Grenzübergänge. Das wäre möglich, aber auch relativ komplex. Die rechtliche Umsetzung wäre eine Herausforderung. Es muss eine rechtlich belastbare Bestimmung formuliert werden,[NB]die[NB]die[NB]Wesentlichkeit eines Aufenthalts in der Schweiz abschliessend definiert. Aber das würden wir ja dann hier im Detail besprechen, wenn es um die Gesetzgebungsarbeiten geht.

Sie wissen, der Bundesrat lehnt die Einführung aus den genannten Überlegungen ab. Zur Verbesserung der Situation im Nord-Süd-Verkehr hat er verschiedene Massnahmen ergriffen, wie beispielsweise die grossräumige Realisierung von Geschwindigkeitsharmonisierungsanlagen, die Verlängerung und Dosierung von Autobahnausfahrten sowie die Umsetzung gemeinsamer Verkehrskonzepte mit den betroffenen Kantonen.