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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2026-04-27

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-27

Wortprotokoll

Heute gibt es ein grosses Missverhältnis finanzieller Natur zwischen höherer Berufsbildung und universitärer Bildung - mit weitreichenden Konsequenzen. Der Staat finanziert und unterstützt die universitäre Bildung auf verschiedenen Ebenen massiv. Umgekehrt wird die Berufsbildung richtigerweise eigenverantwortlich getragen. Unternehmen und Mitarbeitende finanzieren diese selbst, weil sie darin einen möglichst direkten Mehrwert sehen.

Die Gebühren für Studenten an öffentlichen Hochschulen betragen pro Semester zwischen 400 und rund 6500 Franken, im Durchschnitt knapp 800 Franken. Eine höhere Berufsbildung kostete im Jahr 2021 zwischen 13[NB]600 und 19[NB]700 Franken. Davon werden gut 50 Prozent von den Kandidaten oder ihren Familien berappt, etwa 25 bis 30 Prozent werden durch die Arbeitgeber finanziert.

Ich finde dieses System richtig. Es betont das ureigene Interesse an Weiterbildung und Bildung. Es fördert, dass die Bildungsgänge sehr nah am Markt und an den Bedürfnissen der Arbeitswelt sind. Mit der ungleichen öffentlichen Finanzierung werden aber falsche Anreize gesetzt. Dieses Missverhältnis wird als unfair angesehen. Ziel sollte es sein, dass auch bei der universitären Bildung die eigenverantwortliche Finanzierung betont wird, damit auch hier die Antizipation eines zukünftigen Lohnes sowie die Eigeninitiative und Eigenmotivation mehr Gewicht bekommen. Dadurch würden allenfalls Anreize gesetzt, eher ein Studium zu beginnen und durchzuziehen, welches auf dem Arbeitsmarkt und in der Privatwirtschaft gefragt ist. Es gibt zu viele Abbrüche und zu viele Leute, die einfach ohne Ziel etwas studieren. Das ist vor allem für die Betroffenen schade und ungesund, aber auch für die Allgemeinheit.

Die von mir angestrebte Angleichung hätte also mehrere Vorteile. Neben der Stärkung der Berufsbildung könnten auch dringende Einsparungen ermöglicht werden, ohne etwas an der Qualität zu verändern. Möglicherweise würde sich die Qualität dadurch sogar steigern, weil Eigenverantwortung auch zu mehr Motivation, Sinnhaftigkeit und Leistung führt. Wir reden hier von mehreren hundert Millionen Franken, die die Kantone und der Bund bei den ETH und den Universitäten sparen könnten.

Was ich sicher nicht möchte, ist, dass sich die höhere Berufsbildung immer mehr der Hochschulbildung angleicht. Deshalb müssen wir auf der universitären Seite ansetzen und dürfen die Subventionsschleusen nicht auch bei der Berufsbildung öffnen. Das möchte ich nicht. Das würde unserem System nicht gerecht werden und die Idee der dualen Bildung torpedieren.

Ich bin froh, dass der Bundesrat bereit ist, das Thema der Studiengebühren erneut in der Schweizerischen Hochschulkonferenz, die vom Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung präsidiert wird, aufzunehmen und die eidgenössischen Räte über die Ergebnisse zu informieren. Ich bin mir bewusst, dass der Bundesrat nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen will und kann. Das ist richtig so. Deshalb habe ich meine Motion auch so formuliert, dass sich der Bundesrat mit einem klaren Ziel einsetzen soll. Ob er sich durchsetzen kann, werden die Debatten dann zeigen.

Meiner Ansicht nach bräuchte es daher auch keine Anpassung der Motion im Zweitrat, wie der Bundesrat es vorgeschlagen hat. Eine solche Anpassung wäre selbstverständlich im Zweitrat möglich, wenn Sie heute meinen Vorstoss zur Stärkung der Berufsbildung unterstützen.