Wyss Sarah · Nationalrat · 2026-04-28
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-28
Wortprotokoll
Bevor ich auf die einzelnen Artikel zu sprechen komme, erlauben Sie mir trotzdem noch einige allgemeine Bemerkungen, auch nach all diesen Voten. Der Bundesrat sieht mit diesem Entwurf sozusagen einen sehr zahmen Tiger vor. Er ist zahm angesichts der Tatsache, dass die Not gross ist: Hunderte Stellen pro Monat werden nicht besetzt. Bis 2030 fehlen bis zu 43[NB]000 Pflegende in der Schweiz. Bis zu 40 Prozent der Pflegenden verlassen ihren Beruf vorzeitig, und jede fünfte Person denkt ans Aufhören. Die Ausbildungsoffensive hilft, aber sie nützt nichts und ist nur ein Durchlauferhitzer, wenn wir nicht auch die Arbeitsbedingungen substanziell verbessern.
Genau diese Arbeitsbedingungen sollen in Block 1 verbessert werden. Wir alle zollen den Pflegenden Respekt. Respekt ist wichtig, aber Klatschen allein nützt nichts. Wir müssen jetzt auch Taten folgen lassen. Das können Sie in diesem Block erstmals tun. In diesem Block geht es nämlich um sehr wichtige Rahmenbedingungen.
Ich beginne mit der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. In Artikel 5 Absatz 1 wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit geregelt. Ihre Reduktion ist ein zentraler Schritt, um den Gesundheitsschutz der Pflegefachpersonen zu stärken. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie spürbar zu verbessern. Genau darum geht es im Kern bei diesem zweiten Teil der Umsetzung der Pflege-Initiative: Arbeitsbedingungen müssen so ausgestaltet werden und sein, dass Menschen ihren Beruf ausüben können, ohne dass ihr Privat- und Familienleben dauerhaft darunter leiden oder eben dann der Berufsausstieg folgt.
Wichtig dafür ist auch die Einordnung der Auswirkungen. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Gesundheit entstehen durch solche Anpassungen nicht automatisch Zusatzkosten. Wir folgen deshalb hier der Minderheit I (Hässig Patrick).
Bei Artikel 5 Absatz 2 betreffend den Ausgleich folgen wir zuerst der Minderheit II (Weichelt). Betreffend die Nachtarbeit folgen wir selbstverständlich der Mehrheit.
Ich erlaube mir trotzdem noch einen Kommentar zu meiner Vorrednerin. Erstens ist eine Delegation an den Bundesrat kein Blankocheque. Ich weiss nicht, ob Sie noch in Erinnerung haben, wer in diesem Bundesrat sitzt. Aber ich bin dort auf jeden Fall nicht in der Mehrheit. Das heisst, es ist in jedem Fall wahrscheinlich höchst schwierig, dort überhaupt[NB]Verbesserungen[NB]durchzubekommen, weil wir, wie gesagt, dort nicht in der Mehrheit sind, im Gegensatz zu FDP und SVP.
Die zweite Frage betrifft die Finanzierung. Es gibt Massnahmen in diesem Paket, die kurzfristig Zusatzkosten verursachen können - ja. Das ist auch richtig so, denn die Kosten, die wir vor allem betriebswirtschaftlich, aber auch volkswirtschaftlich tragen, wenn wir Leute ausbilden und diese den Beruf beispielsweise vorzeitig wieder verlassen, sind viel höher als das, was wir investieren. Es ist also volkswirtschaftlich gesehen ein Investment. Aber es ist vor allem auch ein Investment in unsere Versorgungssicherheit.
Dann komme ich noch zu Artikel 6, "Wöchentliche Normalarbeitszeit". Hier macht mich die Diskussion, ehrlich gesagt, einfach betroffen. Die Arbeitsbelastung war ein zentrales Anliegen, und Sie wissen das auch. Ich bin schon ein bisschen beschämt darüber, dass man nicht einmal der Minimalvariante des Bundesrates, der zwischen 40 und 42 Stunden vorsieht, zustimmen möchte. Ich bitte Sie hier wirklich, den Minderheiten zu folgen. Der Auftrag der Initiative war klar. Die Bevölkerung hat klar gesagt, was sie gerne hätte. Wir hier drinnen im Hohen Hause, wir haben diesen Auftrag auszuführen und umzusetzen. Ich bitte Sie hier wirklich nochmals, sich an dieses Argument zu erinnern.
Zur Überzeit und zu den anderen Minderheitsanträgen zu Artikel 5 Absatz 3 sowie Artikel 7 Absätze 1 und 2 sowie 3 und 4 haben meine Kolleginnen, Frau Crottaz und Frau Rumy, bereits Stellung genommen.