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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-04-28

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-04-28

Wortprotokoll

Ich spreche zum Schluss zum Zweckartikel des Gesetzes - eigentlich speziell, dass wir nach bald sechs Stunden Debatte erstmals über den Zweckartikel diskutieren. Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft die Verwaltungssanktionen.

Beginnen wir mit Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe[NB]a. Der Zweckartikel gemäss der Variante der Mehrheit beinhaltet Folgendes: "Dieses Gesetz bezweckt im Bereich der Pflege: a.[NB]den Schutz der Arbeitnehmenden zu erhöhen." Mein Antrag ist, dass es neu "den Schutz und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu erhöhen" heisst. Wir sprechen hier von der Umsetzung einer Gesundheitsinitiative, einer Initiative, die die Versorgung der Bevölkerung sichern soll. Und was machen wir? Wir vergessen im Zweckartikel ausgerechnet die Gesundheit derjenigen, die diese Versorgung überhaupt erst ermöglichen. Das ist nicht nur unlogisch, das ist entlarvend. Denn die Realität ist: Pflegende werden krank, überdurchschnittlich oft, physisch und psychisch. Rückenprobleme, Erschöpfung, Burn-out sind keine Einzelfälle, sie sind systembedingt. Wer die Gesundheit des Personals nicht einmal im Zweckartikel erwähnt, zeigt, wie tief das Problem politisch verankert ist. Man nimmt es zur Kenntnis, aber nicht ernst genug, um es klar zu benennen. Ein Gesetz ohne klaren Zweck ist zahnlos, und ein Zweckartikel, der die Gesundheit ausklammert, ist schlicht unvollständig.

Ich komme zu meinem zweiten Minderheitsantrag zu Artikel 21 Absatz 1, zu den Verwaltungssanktionen. Die Mehrheit beantragt eine Obergrenze von 30[NB]000 Franken für Sanktionen. Ich frage Sie: Wen genau sollen 30[NB]000 Franken abschrecken? Für grössere Institutionen ist das keine Sanktion, das ist eine Betriebsausgabe, eine kalkulierbare Grösse. Wer Arbeitsbedingungen systematisch verletzt, wird sich von 30[NB]000 Franken nicht beeindrucken lassen. Deshalb lautet mein Antrag auf Erhöhung der Obergrenze auf 100[NB]000 Franken - nicht aus Prinzip, sondern aus Erfahrung. Gesetze, die nicht durchgesetzt werden, sind wertlos, und Sanktionen, die nicht wehtun, werden einkalkuliert. Genau das dürfen wir hier nicht zulassen.

Wir haben heute viel über bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege gesprochen, über Schutz, über Qualität. Aber all das bleibt leere Rhetorik, wenn Verstösse keine echten Konsequenzen haben. Eine wirksame Sanktion erfüllt zwei Funktionen: Sie bestraft Fehlverhalten, und sie verhindert zukünftige Verstösse, ist also eine Prävention. Beides erreichen wir mit 30[NB]000 Franken nicht. Oder anders gesagt: Wer es ernst meint mit diesem Gesetz, muss auch bereit sein, das Gesetz durchzusetzen. Alles andere ist Symbolpolitik.

Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie die Gesundheit des Personals in den Zweckartikel auf, und geben Sie diesem Gesetz Zähne, indem Sie die Obergrenze für Sanktionen auf 100[NB]000 Franken erhöhen. Alles andere wäre ein weiteres Kapitel einer endlosen Verzögerungsgeschichte.