Graber Michael · Nationalrat · 2026-04-29
Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-29
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion ersuche ich Sie um die Unterstützung sämtlicher Minderheiten. Bei Artikel 4, der Minderheit Aeschi, geht es darum, dass Personen, die sich ohne gültigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz aufhalten, kein Zugang zu dieser Plattform gewährt wird. Das entspricht auch der Logik der parlamentarischen Initiative 25.423, "Abschaffung des Pull-Effekts für Illegale in der Sozialversicherung", welcher Ihre Staatspolitische Kommission am 23.[NB]Oktober des letzten Jahres Folge gegeben hat.[NB]Im[NB]Bereich[NB]der AHV und der IV sollen mit dieser parlamentarischen Initiative neu ausländische Staatsangehörige, welche während der Beitragszeit nicht im Besitz einer gültigen ausländerrechtlichen Bewilligung sind, auch nicht versichert sein.
In der Logik dieser parlamentarischen Initiative wäre es nichts anderes als normal, wenn Sie dem Minderheitsantrag Aeschi zu Artikel 4 zustimmen würden. Denn warum sollen Personen, welche sich illegal im Land aufhalten und illegal gearbeitet haben, also Kriminelle, Zugang zu dieser Plattform erhalten und sich einen fein säuberlich sortierten Überblick über ihre Sozialversicherungsansprüche verschaffen können? Mit Verlaub: Das ist grotesk und lässt sich mit gesundem Menschenverstand schlicht nicht rechtfertigen.
Bei den Artikeln 22a und 22b ersuche ich Sie, den Minderheiten de Courten zuzustimmen. Da geht es um dieses ständige Steuerungsgremium. Das heisst: noch mehr Zentralisierung, noch ein Gremium mehr, noch mehr Beamte und noch mehr Steuergelder. Den verbindlichen Vorgaben zur Standardisierung gemäss Artikel 22b mag zwar eine hehre Absicht zugrunde liegen. Aber hier gilt es zu bedenken, dass 20 Kantone die Vorlage ablehnten. Mit diesen Bestimmungen entziehen wir einfach den Kantonen weitere Kompetenzen, welche bisher, und das wurde in der ganzen Debatte hier im Saal noch nicht honoriert, eine grundsätzlich gute Arbeit in der Verwaltung und Zurverfügungstellung dieser Daten gemacht haben. Die Vergangenheit hat uns gelehrt: Es kommt selten besser, wenn es der Bund macht. Dafür gibt es zahllose Beispiele gerade im Bereich der Digitalisierung.
Weiter bitte ich Sie namens unserer Fraktion, dass Sie der Minderheit Rechsteiner Thomas zustimmen. Die Datenbekanntgabe an die Organe der Unfallversicherung, der Militärversicherung, der AHV und der IV ist ebenfalls etwas, was der gesunde Menschenverstand schlicht gebietet, wenn es um Abklärungen von Massnahmen und von Leistungen geht. Transparenz beugt Sozialversicherungsbetrug vor und schont damit die Steuerzahler. Wenn man schon eine solche Plattform schafft, was wir ja ausdrücklich ablehnen, dann muss man zumindest die evidenten Vorteile davon für die Sozialversicherungen und damit zugunsten der Steuerzahler nutzen. Ansonsten verkommt die Vorlage vollends zu einem digitalen Papiertiger ohne einen wirklichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, deren Steuergelder für die Alimentierung der heute grosszügigen Leistungen und Massnahmen verwendet werden.