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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-04-29

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-04-29

Wortprotokoll

Menschen mit Behinderungen, die in Institutionen leben, sind besonders stark von Gewalt betroffen. Das ist keine Vermutung, das sind Fakten. Gleichzeitig wissen wir erschreckend wenig über das tatsächliche Ausmass solcher Gewalt in der Schweiz; Gewalterfahrungen in Institutionen werden weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene systematisch erfasst. Der Bundesrat stellt das in[NB]seinem[NB]Bericht "Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz" selbst fest.

Der Bundesrat stützt sich deshalb auf internationale Studien, und diese zeigen ein klares Bild: Gewalt ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Risiko in institutionellen Settings. In drei Jahren erlebten 70 Prozent der Befragten psychische Gewalt, 40 Prozent körperliche Gewalt, 34 Prozent sexuelle Gewalt. Warum ist das so? Weil Menschen in Institutionen oft in einem Abhängigkeitsverhältnis leben, weil sie auf Betreuung angewiesen sind, weil Machtungleichgewichte bestehen und weil genau diese Konstellationen Missbrauch begünstigen.

Die entscheidende Frage ist: Was tun wir konkret dagegen?

Der Bundesrat schrieb in seiner Antwort auf die Motion selbst: "Anlauf- und Meldestellen stellen effektiv ein wichtiges und wirksames Instrument bei der Verhinderung und der Bewältigung von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen [PAGE 777] dar." Er empfahl deren Einführung. Aber diese Stellen existieren auch bald zwei Jahre nach der Antwort des Bundesrates immer noch nicht flächendeckend. Eine Umfrage von Bund und Kantonen zeigt, dass nur knapp die Hälfte der Kantone von ihren Institutionen überhaupt eine interne Meldestelle verlangt. Selbst dort, wo es sie gibt, bestehen erhebliche Mängel: fehlende Unabhängigkeit, Interessenkonflikte, Entscheidungskompetenzen, die allein bei der Institutionsleitung liegen.

Fachleute berichten, dass Institutionen dazu tendieren, Berichte zu Gewaltvorfällen intern zu halten. Im Klartext heisst das: Wer Gewalt erlebt, muss sich oft genau an jene Stellen wenden - z.[NB]B. an die Institutionsleitung -, von denen er oder sie abhängig ist. Das ist keine wirksame Lösung, das ist eine strukturelle Schwäche. Gleichzeitig wurde auf politischer Ebene zurückgerudert; was als verbindlicher Mindeststandard geplant war, wurde zur unverbindlichen Good Practice. Mit Verlaub: Hoffnung ist keine Schutzmassnahme. Selbst die Branche anerkennt, dass interne, niederschwellige Meldestellen, ergänzt durch unabhängige externe Anlaufstellen, wichtig sind. Diese Kombination schaffe Vertrauen und ermögliche es Betroffenen, sich tatsächlich zu melden.

Und genau hier setzt meine Motion an. Sie verlangt keine überstürzten Lösungen. Ich verlange, dass der Bundesrat aufzeigt, wie solche Strukturen verbindlich und wirksam umgesetzt werden können.

Auch rechtlich ist die Lage eindeutig: Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, Menschen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt zu schützen. Artikel 16 verlangt ausdrücklich zugängliche, unabhängige Beschwerdemechanismen. Der zuständige UNO-Ausschuss hat die Schweiz 2022 klar aufgefordert, genau hier nachzubessern. Das ist eine völkerrechtliche Verpflichtung.

Der Bundesrat verweist auf Kompetenzfragen zwischen Bund und Kantonen. Diese sind ernst zu nehmen, aber die fehlende Kompetenz ist bereits widerlegt: Die Bundesverfassung gibt dem Bund ausdrücklich die Kompetenz, Grundsätze für die Eingliederung festzulegen. Und das geltende Recht, insbesondere das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG), zeigt, dass solche Vorgaben bereits heute möglich sind. Ein unabhängiges Rechtsgutachten, das das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) im März 2025 in Auftrag gegeben hat, bestätigt, dass diese Bundeskompetenz breiter ist, als der Bundesrat behauptet. Ich bin gespannt, was Sie, Frau Bundesrätin, nachher dazu sagen werden, weil die fehlende Kompetenz ja das Hauptargument des Bundesrates für die Ablehnung war.

Jetzt geht es um den konkreten Schutz, den Schutz für Menschen, die sich häufig nicht wehren können, den Schutz für Menschen, deren Stimme oft zu wenig gehört wird. Wenn wir hier weiterhin auf Freiwilligkeit setzen, dann akzeptieren wir, dass dieser Schutz vom Wohnkanton oder von der einzelnen Institution abhängt. Das widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsgleichheit.

Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen. Schaffen wir die Grundlage für wirksamen Schutz. Ich verweise als Letztes noch auf die kürzlichen Vorfälle in einer Kinderkrippe. Es soll zur Pflicht für die Einrichtungen werden, eine unabhängige Meldestelle zu haben. [GZ]

Besten Dank für die Annahme der Motion.