Gredig Corina · Nationalrat · 2026-04-29
Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-04-29
Wortprotokoll
Die Motion betrifft keine ideologische Grundsatzfrage. Es geht um eine konkrete und praktische Frage der Gesundheitsversorgung: Wie stellen wir sicher, dass Notfallverhütung dann zugänglich ist, wenn sie gebraucht wird, und das rasch und unkompliziert? Wenn eine Frau ein Notfallverhütungsmittel beziehen will, muss sie sich heute in einer Apotheke einer Befragung unterziehen. Die Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, ein mehrstufiges Standardprotokoll anzuwenden, bevor sie das Notfallverhütungsmittel abgeben dürfen. Dazu wird die Frau in einen separaten Raum geführt und mit einem ausführlichen Fragebogen befragt.
Mit dieser Motion wird verlangt, die Notfallkontrazeptiva in eine andere Medikamentenkategorie umzuteilen und so den Zugang zu vereinfachen. Insbesondere soll auch die Abgabe über Drogerien ermöglicht werden, denn das ist in der heutigen Medikamentenkategorie nicht möglich. Drei Grundsätze sprechen für die Motion: Selbstbestimmung, Verhältnismässigkeit und ein pragmatischer Staat, der nicht mehr reguliert als nötig.
1.[NB]Selbstbestimmung: Notfallverhütung ist kein gewöhnlicher Konsumartikel, aber es ist auch kein Medikament, bei dem eine staatlich erzwungene Zusatzhürde in jedem Fall gerechtfertigt wäre. Entscheidend ist, dass sich die Frau respektive das Paar, das sie braucht, oft in einer konkreten Notsituation befindet und Zeit zentral ist. Je früher die Notfallverhütung eingenommen wird, desto besser wirkt sie. Deshalb bedeutet Selbstbestimmung in diesem Bereich nicht nur ein abstraktes Recht. Selbstbestimmung bedeutet ganz konkret, rechtzeitig Zugang zu haben, ohne unnötige Scham, ohne obligatorisches Gespräch über intime Details und ohne vermeidbare Verzögerung.
Die Schweiz war hier einmal weiter; sie war Vorreiterin. Seit 2002 hatten Frauen rezeptfreien Zugang zu Notfallkontrazeptiva. Damit nahm die Schweiz eine Vorreiterrolle bei der Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung ein. Seitdem haben regulatorische Verschärfungen jedoch zu einem Rückschritt geführt. Im Rahmen der Heilmittelgesetzrevision 2019 wurden Notfallverhütungsmittel von Swissmedic in die Medikamentenkategorie B eingestuft, während viele andere vergleichbare Arzneimittel in weniger strenge Kategorien überführt wurden. Das ist schwer nachvollziehbar.
Ausgerechnet bei einem zeitkritischen Medikament, das erwachsenen Frauen in einer konkreten Notlage hilft, wurden die Hürden erhöht. Die Motion korrigiert diesen Widerspruch. Eine vereinfachte Abgabe ab 18 Jahren stärkt die Selbstbestimmung und die gesundheitliche Autonomie erwachsener Frauen. Jede Frau soll frei und ohne unnötige Barrieren entscheiden können, ob sie ein Notfallverhütungsmittel nutzen will oder nicht.
Ein liberaler Staat stellt Informationen bereit, ermöglicht Beratung und sorgt für sichere Rahmenbedingungen, aber er macht den Zugang nicht von einem obligatorischen Gespräch abhängig, wenn dieses medizinisch nicht zwingend notwendig ist. Der Staat soll nicht bevormunden, sondern erwachsenen Frauen zutrauen, eine informierte Entscheidung selber zu treffen.
2.[NB]Verhältnismässigkeit: Die heute verfügbaren Notfallkontrazeptiva sind nicht mehr die gleichen wie noch vor zwanzig oder dreissig Jahren. Sie sind gut erforscht, sicher in der Anwendung und international etabliert. [PAGE 799]
Aus liberaler Perspektive sollte eine staatliche Pflicht eben nur dort bestehen, wo sie wirklich notwendig ist, und bei der Notfallverhütung ist die Risikolage überschaubar. Die Nebenwirkungen sind bekannt, schwere Komplikationen äusserst selten, und die Anwendung ist medizinisch sehr gut dokumentiert. Wenn wir bei anderen frei zugänglichen Medikamenten mit ähnlichen Nebenwirkungen auf[NB]Information,[NB]Packungsbeilage und freiwillige Beratung setzen, dann stellt sich die Frage, wieso ausgerechnet hier ein obligatorisches Gespräch mit intimen Details vorgeschrieben ist.
3.[NB]Ein pragmatischer Zugang ist zentral. Weniger Hürden, mehr Selbstbestimmung und Verhältnismässigkeit sind das Ziel. Das sollten wir mündigen, erwachsenen Frauen auch entsprechend zugestehen.
Wer auf eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik schaut und diese unterstützt, nimmt diese Motion an.