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Wyssmann Rémy · Nationalrat · 2026-04-30

Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-30

Wortprotokoll

Was will diese Initiative mit dem schönen Namen "Demokratie-Initiative"? Sie will einen automatischen rechtlichen Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind: erstens fünf Jahre rechtmässiger Aufenthalt, zweitens Grundkenntnisse einer Landessprache, drittens keine längerfristige Freiheitsstrafe, viertens keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit.

Das genügt nicht, um das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Es braucht definitiv mehr. Die Schweiz ist eine Willensnation. Der innere Kitt, der diese Nation zusammenhält, ist die Freiheit: Freiheit gegenüber aussen, aber auch im Inneren. Freiheit ist der Erfolgsmotor der Schweiz, das zeigt auch die Schweizer Verfassungsgeschichte. Die 1848er-Verfassung ist eine freiheitliche Verfassung, geboren aus mehreren kantonalen liberalen Revolutionen - 22.[NB]November 1830: Ustertag, 22.[NB]Dezember 1830: Balsthalertag und so weiter und so fort. Am Schluss hatten wir eine freiheitliche Bundesverfassung.

Deutschland hat eine andere Verfassungsgeschichte. 1848 wurde die liberale Revolution an die Wand gefahren, dann kam das Kaiserreich, es kamen zwei Weltkriege mit 100 Millionen Toten und zwei Diktaturen.

Sie sehen also, dass selbst sehr gute Kenntnisse einer Landessprache nicht genügen. Es braucht auch hier mehr, es braucht das gefestigte innere Verständnis für das Schweizer Erfolgsmodell: Freiheit, direkte Demokratie, Souveränität und Neutralität.

Die heutigen Mindestanforderungen müssen deshalb bleiben: erstens mindestens zehn Jahre Niederlassung, nicht irgendein Aufenthaltsrecht; zweitens erfolgreiche Integration; drittens Achtung der Verfassung, Verständnis der Verfassung; viertens wirtschaftliche Unabhängigkeit, das heisst auch wirtschaftliche Freiheit, und vor allem Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen. Nur so ist gewährleistet, dass wir eine Willensnation bleiben. Nur so ist gewährleistet, dass diejenigen, die das Schweizer Bürgerrecht erwerben, ihre demokratischen Rechte auch ausüben [PAGE 821] können - oder, wie es in der Präambel der Bundesverfassung steht: "gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht".

Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.