Schilliger Peter · Nationalrat · 2026-04-30
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2026-04-30
Wortprotokoll
Die heute zur Beratung anstehende Initiative mit dem Titel "Für ein modernes Bürgerrecht" verlangt, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen vereinheitlicht werden und in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Ausländerinnen und Ausländer sollen sich ordentlich einbürgern lassen können, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Wer diese Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, hätte einen Anspruch auf Einbürgerung.
Vorab: Die FDP-Liberale Fraktion sieht in diesem Initiativbegehren keinen Mehrwert und wird die Volksinitiative entsprechend zur Ablehnung empfehlen. Gerne begründe ich diesen Entscheid.
Grundsätzlich stellen wir fest, dass durch eine Umsetzung der Initiative die bestehenden Anforderungen an die ordentliche Einbürgerung herabgesetzt würden. Dem Bund würde neu die abschliessende Kompetenz über das ordentliche Einbürgerungsverfahren erteilt, welches heute dreistufig, auf den föderalen Stufen Gemeinde, Kanton und Bund, geregelt ist. Damit will die Demokratie-Initiative die Unterschiede zwischen den Kantonen und Gemeinden beseitigen und für mehr Gleichbehandlung sorgen. [PAGE 819]
In der Beratung der Initiative konnte einmal mehr festgestellt werden, dass die Möglichkeiten für eine Einbürgerung an vernünftige Auflagen gebunden sind. Speziell kann darauf hingewiesen werden, dass Jugendliche von einem Bonus in der Anrechnung der Minimalfrist von zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz profitieren, indem die Zeit, welche sie zwischen dem vollendeten 8.[NB]und dem 18.[NB]Lebensjahr in der Schweiz gelebt haben, doppelt angerechnet wird.
Für die FDP-Liberale Fraktion ist es wichtig, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen an die sprachlichen, demografischen und sicherheitsrelevanten Verhältnisse vor Ort angepasst werden können. Die Integration soll auch künftig die zentrale Voraussetzung für eine Einbürgerung bleiben, während staatliche Formvorgaben nicht zielführend sind.
Weiter kritisieren wir, dass das vorgeschlagene Mindestsprachniveau A2 nicht ausreicht, um funktionale Integration, politische Teilhabe und den Arbeitsmarktzugang sicherzustellen.
Die nächste Präzision fehlt in der Aussage "keine längerfristige Freiheitsstrafe", ohne dass eine kumulative Betrachtung von kurzen Freiheitsstrafen erfolgt, welche auch problematisch sein können.
Aus unserer Sicht würde ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf Einbürgerung zudem erhebliche Umsetzungs-, Kontroll- und Kostenfolgen für Kantone und Gemeinden nach sich ziehen und neue Rechtsunsicherheiten sowie das Risiko eines grossen Rekursaufwands provozieren, ohne dass die Finanzierung und die Koordination geklärt sind.
Aus den genannten Gründen ist die Initiative auch rechtlich und politisch problematisch.
Dass unser Einbürgerungssystem auch einem internationalen Vergleich standhält, ist in der Botschaft des Bundesrates ausführlich ausgeführt. Die qualitativen Auflagen lassen sich mit jenen vieler anderer Staaten vergleichen. Mit einer Einbürgerungsquote von rund 1,9 Prozent im Jahr 2022 liegen wir im Mittelfeld von dreissig europäischen Staaten. Noch eine Zahl: Im Jahr 2024 wurden 33[NB]495 Einbürgerungen in der Schweiz vollzogen. Diese grosse Zahl zeigt auf, dass eine echte Problemstellung bei der Erreichung des Schweizer Bürgerrechts kaum vorliegen kann.
Auch der Bundesrat möchte an der erwähnten Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts und an den Kompetenzen der jeweiligen Staatsebenen festhalten. Er beantragt dem Parlament, die Volksinitiative der Stimmbevölkerung ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen und sie zur Ablehnung zu empfehlen.
Ein inhaltlicher Ansatz für die Erarbeitung eines Gegenvorschlags ist auch für unsere Fraktion nicht gegeben. Die Unterstützung des bundesrätlichen Antrages ist daher die logische Folge. Diese Empfehlung machen übrigens auch der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Kooperationen, also jener kommunalen Institutionen, welche das heutige Verfahren der Einbürgerung kompetent bewerten können.
In diesem Sinn schliessen wir uns der Schlussfolgerung aus der Botschaft des Bundesrates an: Die Kompetenz zur Regelung der ordentlichen Einbürgerung liegt historisch bei den Kantonen. Der zentrale Grund, der gegen die Initiative spricht, ist die Kompetenzverlagerung von den Gemeinden und Kantonen zum Bund. Obschon die Ziele wie die Vereinfachung der Einbürgerungsvoraussetzungen verständlich sind, verändert die Initiative die föderalistischen Zuständigkeiten in der ordentlichen Einbürgerung erheblich. Die vorgeschlagene Kompetenzverlagerung stellt nicht nur das gut etablierte föderalistische System der Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts infrage, sondern verletzt die bestens bewährte Reihenfolge "Integration vor Einbürgerung".
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion empfehlen wir Ihnen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.