Reimann Lukas · Nationalrat · 2026-04-30
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-30
Wortprotokoll
Seit Jahren bewegt sich die Zahl der Einbürgerungen in der Schweiz auf einem stabilen Niveau von rund 40[NB]000 Personen. Wer die Einbürgerung will und sich darum bemüht, bekommt die Einbürgerung auch. Bereits über 40 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund, und die Statistiker des Bundes gehen davon aus, dass 50 Prozent bald überschritten sind.
Es wurde in vielen Voten gesagt, welche fragwürdigen Fragen an Einbürgerungswillige gestellt würden. Man sollte aber auch mal fragen, welche fragwürdigen Einbürgerungen in der Schweiz passiert sind. Das SEM hat schon mehrere Terroristen und Islamisten nach der Einbürgerung wieder ausgebürgert. Ich möchte hier nur den Fall des 15-jährigen Neuschweizers erwähnen, der bei einem Messerangriff einen jüdisch-orthodoxen 50-jährigen Mann schwer verletzt hat, oder den seit 1989 in der Schweiz lebenden Schweiz-Türken, der mit dem IS gekämpft und gegen das IS-Gesetz verstossen hat. Es gibt auch da Punkte, wo man genauer hinschauen müsste, wer hier wirklich eingebürgert werden sollte und wer nicht.
Es wurde heute in ganz vielen Voten gesagt, diese 30 Prozent würden hier Steuern bezahlen, die sollten auch den Pass bekommen. Ich muss Ihnen sagen, dass das völkerrechtswidrig ist. Im modernen Völkerrecht ist eine Zwangseinbürgerung ein klarer Verstoss, und das wollen Sie faktisch machen und den Leuten gegen ihren Willen den Schweizer Pass geben. Das ist eine Verletzung von Grundrechten. Zwangseinbürgerungen verletzen nach heutigem Verständnis die Menschenwürde, die persönliche Freiheit und das Recht auf Privat- und Familienleben. Da die Staatsangehörigkeit ein enges Rechtsverhältnis zwischen Individuum und Staat begründet, wird eine Mitsprache der Betroffenen als notwendig erachtet.
Weiter heisst die Initiative "Demokratie-Initiative". Ich finde es undemokratisch, dass es in diesem Land Menschen gibt, die zwei oder drei Pässe haben, die in zwei oder drei Ländern abstimmen können, und dass es daneben Menschen gibt, die nur den Schweizer Pass haben. Ich hatte einen Nachbarn, der in der Schweiz sagte: "Ich leiste Militärdienst in meinem Herkunftsland." In seinem Herkunftsland sagte er: "Ich leiste Militärdienst in der Schweiz." Es gibt Leute, die wollen die Einbürgerung nur deshalb, weil sie nachher auch im Ausland Leistungen beziehen können, zum Beispiel die Sozialhilfe für Auslandschweizer. Letztendlich ist klar, dass das schweizerische Bürgerrecht demokratisch sein soll - ja, aber demokratisch für alle, auch für die Schweizerinnen und Schweizer, und es soll der erfolgreiche Abschluss einer gelungenen Integration sein.
Die Initiative ist faktisch die Abschaffung des Orts- und Kantonsbürgerrechtes. Heute beruht das Schweizer Bürgerrecht auf einem bewährten, dreistufigen System. Gemäss Artikel 37 der Bundesverfassung setzt das Schweizer Bürgerrecht das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht voraus. Diese Ordnung ist eng mit der Geschichte, der Identität und der föderalistischen Organisation der Schweiz verbunden. Bei einer Annahme der Initiative würden vor allem die geplanten Kompetenzübertragungen die derzeitige föderalistische Aufteilung infrage stellen. Die Kompetenz zur Erteilung des Schweizer Bürgerrechts würde nicht mehr bei den Gemeinden liegen, obschon diese Ebene die Integrationsleistung einer Person am besten beurteilen kann. Soll dies auf Bundesebene geschehen? Wollen Sie hier im Bundeshaus Schweizermacher spielen und entscheiden, wer nun die Integrationsleistung erfüllt und wer nicht? Das muss vor Ort geschehen, das muss in den Gemeinden geschehen, das kann nicht auf Bundesebene beurteilt werden.
Aus diesen Gründen sind auch die Ortsbürgergemeinden, die Burgergemeinden und der Schweizerische Gemeindeverband klar gegen diese Initiative. Auch ich bitte Sie aus tiefster Überzeugung, beim Schweizer Pass am bewährten System festzuhalten und so auch an der Qualität des Schweizer Passes festzuhalten und diese demokratiefeindliche und völkerrechtswidrige Initiative klar abzulehnen.