Flach Beat · Nationalrat · 2026-04-30
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-04-30
Wortprotokoll
Schweizerin oder Schweizer zu sein, das ist ein Privileg. Für die allermeisten von uns hier drin ist das schon seit der Geburt der Fall. Wir hatten einfach das Glück, hier geboren zu werden, Kind einer Schweizerin und eines Schweizers zu sein, hier aufzuwachsen und dieses Privileg geniessen zu können.
Das Privileg, das wir haben, ist wirklich enorm. Wenn wir nur schon bedenken, wie es in anderen Ländern zu- und hergeht und wie Demokratien um ihre Existenz kämpfen, wie wir das im Moment beobachten müssen, dann sehen wir, dass wir es in der Schweiz tatsächlich sehr schön haben. Ich frage mich dann aber auch, warum wir uns mit diesem Thema so schwertun, warum wir mit diesem Privileg so vorsichtig umgehen und warten, bis sich jemand komplett in der Schweiz integriert hat, bevor wir das Bürgerrecht verleihen.
In den Gründerjahren des schweizerischen Bundesstaates und in den wilden Jahren der Revolutionen rings um uns herum war es so, dass man händeringend darum gebeten hat, dass sich die Leute, die kamen, einbürgern liessen, um Leute für die Armee zu haben. Wir brauchten diese jungen Männer damals zum Aufbau des Landes, wir brauchten diese Kräfte für die Schweiz. Und heute tut man so, als wäre die Vergabe dieses Privilegs - es wurde vorhin gesagt - quasi die[NB]Vergabe[NB]von[NB]etwas Heiligem, als wäre das Bürgerrecht heilig. Ich glaube, dass das nun wirklich eine völlige Übertreibung ist.
Das Bürgerrecht ist ein wichtiges Recht für die Wahrnehmung der demokratischen Rechte und Pflichten. Es ist gleichzeitig auch eine Zusage und eine Verpflichtung gegenüber dem Staat, dem Staatswesen, der Demokratie. Es geht darum, dass man sich in diese Gesellschaft einfügen und einbringen will, dass man Militärdienst leisten will und dass man [PAGE 832] mitsprechen will, dass man mitentscheiden kann, was der Staat auf allen Ebenen tut.
Der Flickenteppich, den wir in den vergangenen Jahren geschaffen haben, geht halt so weit, dass man sich fragen muss, was das eigentlich noch mit Integration zu tun hat und mit dem Wunsch, dass sich nur Leute einbürgern lassen, die das auch wirklich wollen und die diesen Schweizer Geist, diese Idee der Verschiedenheit innerhalb dieses Landes, tatsächlich auch mittragen wollen. Es ist nicht die Idee, dass alle gleich sind. Die Menschen sind in ihren gesellschaftlichen und sozialen Vorstellungen und Wünschen ungleich. Sie sollen aber diese Verschiedenheit unter dem Schirm der Demokratie gleichberechtigt ausleben können.
Heute ist es so, dass wir einen unglaublichen Flickenteppich haben. Mein Kanton, der Kanton Aargau, hat gerade diese Woche entschieden, dass jemand, der sich im Kanton Aargau einbürgern lassen will, zuerst fünf Jahre dort wohnen muss. Das, muss ich sagen, ist okay, das ist kein Problem. Aber sobald die Person den Wohnort wechselt, beginnt die Uhr wieder von vorne zu ticken. Das heisst - und ich muss Ihnen das jetzt einfach sagen -, wenn Sie in Suhr im Kanton Aargau wohnen und dann nach Rohr wechseln, also die Gemeindegrenze überschreiten, dann beginnt die Uhr für eine Einbürgerung wieder von vorne zu ticken. Dabei kann es sein, dass Ihre Kinder nach diesem Ortswechsel immer noch in dieselbe Schule gehen und Sie diesen Ortswechsel vielleicht machen müssen, weil Sie die Stelle wechseln. Vielleicht hat sich aber auch einfach die Möglichkeit ergeben, in Zeiten der Wohnungsknappheit in eine bessere, günstigere Wohnung zu ziehen, weil Sie endlich eine solche gefunden haben. In einem solchen Fall beginnt die Uhr wieder von vorne zu ticken.
Zudem ist auch die Art und Weise der Befragung, mit der man jeweils herausfinden will, wie stark sich jemand integriert hat, teilweise einfach hanebüchen. Ich habe solche Protokolle gelesen. In einem Fall meinte eine Einbürgerungskommission, eine junge Frau, die gesagt hatte, sie zeichne "Schalungspläne", erstelle "Beschallungspläne", bei denen es um Musik oder um Geräusche gehe. Aufseiten der Kommission wusste man nicht, dass ein Schalungsplan etwas ist, das man im Bauwesen zeichnet. Das wurde so im Protokoll vermerkt. Ich finde das wirklich fraglich. Darum bin ich der Meinung, dass wir beginnen müssen, das Ganze etwas zu koordinieren.
Die Minderheit I (Weber) schlägt vor, dass Personen der zweiten und dritten Ausländergeneration eine erleichterte Einbürgerung erhalten sollen. Diesen Schritt sollten wir unbedingt gehen und damit den Anfang machen, um diesen Flickenteppich im Lande abzubauen. In der Westschweiz ist das gelungen, in der Deutschschweiz geht es im Moment tendenziell in die andere Richtung.
Die Initiative selbst geht mir aber ebenfalls zu weit, weil sie einen Anspruch schaffen und die Kriterien so ansetzen will, dass quasi ein Automatismus geschaffen werden könnte. Das sehe ich anders, ich möchte nach wie vor eine Integration haben. Wer hier aufgewachsen ist und fünf Jahre hier zur Schule gegangen ist usw., soll eingebürgert werden können, dies aber unter der Voraussetzung, dass zuerst geschaut wird, wer die Person ist und ob sie entsprechend integriert ist.