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AB 374365

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-04-30

Wortprotokoll

Mit den beiden gleichlautenden Motionen Farinelli und Regazzi soll die Wolfspopulation reguliert werden können, wenn sie eine bestimmte Anzahl Tiere übersteigt. Dieser Schwellenwert soll in Absprache mit den Kantonen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Regionen festgelegt werden. Der Bundesrat beantragt die Annahme der beiden Motionen. Die Motion Regazzi wurde in der Frühjahrssession dieses Jahres bereits diskutiert und am 19.[NB]März im Ständerat angenommen.

Wir stellen heute fest, dass das starke Wachstum mit einer Verdoppelung des Wolfsbestandes alle zwei bis drei Jahre gebremst werden konnte und dass die Nutztierschäden seit 2022 wieder zurückgehen. Diese Entwicklung ist erfreulich. Wir verdanken sie sowohl den Anstrengungen im Herdenschutz als auch der proaktiven Regulierung der Rudel. Dennoch nimmt der Wolfsbestand weiterhin zu, und der Druck auf die Alpwirtschaft bleibt gross. Der Bundesrat ist deshalb bereit, das Anliegen der Motion aufzunehmen, dies mit folgenden Überlegungen.

Bislang legte die Jagdverordnung eine untere Schwelle, einen Mindestbestand von zwölf Rudeln, fest. Gemäss der Motion soll die proaktive Regulierung neu mit regional differenzierten oberen Schwellenwerten ergänzt werden, was im Falle der Überschreitung ein erleichtertes Eingreifen der Kantone ermöglicht. Damit erhalten die Kantone mehr Spielraum, um ihre Massnahmen auf die regionalen Verhältnisse abzustimmen. Dies soll zu einer stabilen Koexistenz zwischen Wolf und Nutztierhaltung beitragen. Der Wolf wird[NB]dabei[NB]nicht[NB]in[NB]seinem Bestand gefährdet, und das Vorgehen bleibt im Einklang mit den Vorgaben der Berner Konvention.

Wie vom Motionär in seiner Begründung erwähnt, führt die Umsetzung der Motion zu einem Paradigmenwechsel. Deshalb möchten wir, sollte die Motion überwiesen werden, die dazu nötigen Arbeiten breit abstützen und in eine umfassende Revision des Jagdgesetzes aufnehmen. Diese Revision würde auch die Schlussfolgerungen aus dem Bericht in Erfüllung des Postulates 25.3027 der UREK-N, "Evaluation des Jagdgesetzes und des Verteidigungsabschusses als mögliche Ergänzung", berücksichtigen. Zugleich liegen mit den Motionen Friedli Esther 25.3715, "Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen", und Broulis 25.3549, "Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!", entsprechende Vorstösse vor. Sie wurden bereits in der vergangenen Wintersession deutlich angenommen, und sie verlangen auch eine Anpassung des Jagdgesetzes. Zur Umsetzung dieser beiden Motionen beabsichtigen wir, sehr rasch eine einzige, auf die beiden Anliegen begrenzte Vorlage auszuarbeiten und dem Parlament die entsprechende Botschaft zur Behandlung in der Sommersession des nächsten Jahres vorzulegen. Damit können wir die Aufträge aus dem Parlament rasch umsetzen und den anhaltenden Problemdruck auf die Alpwirtschaft mindern.

Der Bundesrat würde das Anliegen der Motion nachgelagert zur punktuellen Teilrevision in Umsetzung der Motionen Friedli Esther und Broulis in die umfassende Revision des Jagdgesetzes aufnehmen, die auch die Evaluation aus dem Postulatsbericht berücksichtigt. Wir möchten dann diese Revision breit abgestützt und auch mit den Umweltorganisationen konsolidiert durchführen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen.