Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2026-04-30
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-04-30
Wortprotokoll
Ich danke meinem Vorredner. Er hat eine saubere Zusammenstellung gemacht. Ich erlaube mir, hier noch betreffend die Übersicht etwas zu präzisieren, welche Fahrzeuge wir effektiv kennen und worum es eigentlich geht.
Es geht um die Frage, ob E-Roller als Leicht-Motorfahrräder oder als schnelle Motorfahrräder gelten; das sind nicht die Trottinette, sondern diese Fahrzeuge mit breiten Reifen, die aussehen wie eine Harley und durch einen Elektromotor angetrieben unterwegs sind. Diese zwei Kategorien unterscheidet die Verwaltung schon länger. Das ist in einer sauberen Übersicht auch entsprechend aufgelistet, und es wurde bereits darauf hingewiesen, dass man diese Kategorisierung schon einmal in einem Gesetz geändert und angepasst hat. Wir sprechen jetzt nicht über eine Gesetzesänderung, sondern einzig von einer Verordnungsanpassung, bei der die E-Roller in eine andere Kategorie verschoben werden. Das kann die Verwaltung ohne Gesetzesänderung bereits vornehmen.
Der Bundesrat sagte in der Kommission, dass es erst vor anderthalb Jahren eine Anpassung gegeben habe. Es wurde uns in der Kommission auch aufgezeigt, wie das aufgelistet ist. Es wurde uns aber auch aufgezeigt, dass die Vernehmlassung zu dieser Gesetzesanpassung 2020 durchgeführt wurde. Das war vor immerhin sechs Jahren.
Wenn Sie jetzt zurückschauen, was in diesen sechs Jahren passiert ist, wie diese Fahrzeuge, vor allem aus dem asiatischen Markt, die Schweiz überflutet haben, dann werden Sie feststellen, dass das nicht mehr dieselben Fahrzeuge sind wie dazumal. Sie werden heute im Soziusbetrieb mit zwei Personen gefahren, sie werden heute ohne Kontrollschild gefahren, sie werden heute ohne Helm gefahren, und sie werden heute ohne Führerausweis gefahren. Jeder Jugendliche und jeder Erwachsene ab 14 Jahren kann ein solches Fahrzeug irgendwo in einem Online-Shop bestellen, kann es abholen, auf das Fahrzeug sitzen und ohne Kenntnis unserer Verkehrsregeln damit herumfahren.
Das hat die Kommission infrage gestellt. Ist das die richtige Version in der Verordnung, oder braucht es hier nicht auch vonseiten der Verwaltung eine entsprechende Anpassung? Die Kommission ist der Meinung, dass es diese Anpassung braucht. Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat man dieser Motion zugestimmt.
Es wurde uns übrigens auch aufgezeigt, wie die Vernehmlassung dazumal abgelaufen war, und das war interessant. In der Vernehmlassung sprachen sich eben nicht alle dafür aus, dass diese E-Roller in die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder gehören, sondern es wurde verlangt, dass sie strengeren Regulierungen unterliegen sollten. Es waren sogar Polizeikorps der Ansicht, dass diese Anpassungen vorgenommen werden sollten.
Es gibt auch eine Minderheit. Die Minderheit erachtet es als wahnsinnig schwierig, jetzt bereits diese Änderungen vorzunehmen. Sie erachtet es auch als relativ schwierig, wenn man hier eine weitere Kategorie oder eine Kategorieverschiebung machen würde. Sie erachtet zudem den administrativen Aufwand für diese Änderungen als relativ gross.
Jetzt kann man es sehen, wie man will. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, von den Fahrern und Betreibern solcher[NB]Fahrzeuge bis zu den Fussgängern, ein sehr hoher Wert ist. [PAGE 852]
Wir bitten Sie daher, diese Motion anzunehmen und der Verwaltung den Auftrag zu geben, diese Korrektur vorzunehmen.