preparatory:AB 374371
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-04-30
Wortprotokoll
Der Motionär verlangt, dass das Waldgesetz und die Waldverordnung so angepasst werden, dass bei privaten Bauprojekten, die vom Bund subventioniert werden, gezielt Schweizer Holz verwendet wird. Dabei sollen für Bauunternehmen im Vergleich zur Verwendung von ausländischem Holz keine Mehrkosten entstehen. Ziel ist es, die Nutzung des einheimischen Rohstoffs Holz zu steigern.
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung von Holz für eine nachhaltige Entwicklung sowie dessen Potenzial im Klimaschutz. Bereits heute fördert der Bund nachhaltig produziertes Holz. Gestützt auf das geltende Recht unterstützt der Bund innovative Projekte entlang der Wertschöpfungskette Wald und Holz. Diese Förderung erfolgt im Rahmen bestehender Instrumente wie des Aktionsplans Holz oder der Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Ansätze zielführend sind, dass sie vorwettbewerblich und überbetrieblich wirken und so die ganze Branche stärken.
Eine weitergehende Subventionierung der Verwendung von Holz lehnt der Bundesrat aber ab. Solche Massnahmen würden zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Bereits heute besteht zudem eine klare Regelung für Bauten des Bundes. Wo geeignet, wird nachhaltig produziertes Holz eingesetzt. Diese Praxis ist bewusst auf den Bund beschränkt und fokussiert nicht ausschliesslich auf Schweizer Holz, sondern auf Nachhaltigkeit insgesamt. Für private und öffentliche Bauvorhaben stehen zudem Empfehlungen und Grundlagen zur Verfügung, welche den Einsatz von Holz fördern. Im Rahmen der parlamentarischen Initiative Pahud 24.421, "Schweizer Holz verwerten und in den Gebäuden des Bundes verwenden", arbeitet die UREK-N aktuell an einem Erlassentwurf zur Ergänzung des Waldgesetzes, sodass neben nachhaltig produziertem Holz vermehrt Schweizer Holz verwendet wird. Diese Arbeiten sollten nicht durch ein anderes Rechtsetzungsprojekt konkurrenziert werden. Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass für zusätzliche Fördermassnahmen derzeit kein finanzieller Spielraum besteht.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.