Michel Simon · Nationalrat · 2026-06-01
Michel Simon · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-01
Wortprotokoll
Ihre Aussenpolitische Kommission stimmte am 23.[NB]März dem Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.
Beim Wiederaufbau der Ukraine ist insbesondere im Energie- und Infrastrukturbereich ein verstärktes Engagement privater Unternehmen notwendig, sinnvoll und erwünscht. Das vorliegende bilaterale Abkommen schafft die rechtliche Grundlage dafür. Die Ukraine kann Güter und Dienstleistungen definieren, welche die Schweiz anschliessend im Rahmen des bewilligten Budgets bei Schweizer Unternehmen gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht, aber unter Ausschluss ausländischer Anbieter beschafft. Mit dem Abkommen werden Expertise und Innovation aus der Schweiz stärker genutzt und private Investitionen mobilisiert. Auf diese Weise leistet die Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau der ukrainischen Infrastruktur und Wirtschaft. Die Einbindung der Schweizer Privatwirtschaft in den Wiederaufbau ist einer der Schwerpunkte des Länderprogramms Ukraine 2025-2028 der IZA.
Im Rahmen der Beratung wurden zwei Anträge auf eine Kommissionsmotion abgehandelt. Der erste Antrag auf eine Kommissionsmotion zielte auf die Zuweisung von vorgesehenen Mitteln an ein UN-Wiederaufbauinstrument anstelle einer Verknüpfung mit der Schweizer Privatindustrie. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Ein weiterer Antrag auf eine Kommissionsmotion zur Verknüpfung des Abkommens mit der Auflösung des Schutzstatus S für ukrainische Staatsangehörige aus stabilen Herkunftsregionen wurde mit 16 zu 9 Stimmen ebenfalls abgelehnt.
Schliesslich wurde ein Antrag auf einen neuen Artikel 1 Absatz 3 im Bundesbeschluss bezüglich der Rücksichtnahme auf die Empfehlungen des Development Assistance Committee (DAC) der OECD mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Das DAC erlässt unter anderem Umsetzungsrichtlinien für die Entwicklungszusammenarbeit. Die Minderheit Rüegger will diesen neuen Absatz 3 zur Verknüpfung mit den OECD-Richtlinien streichen. Sie findet, dass die DAC-Regeln für Entwicklungshilfe zu eng gefasst sind und den Spielraum für Schweizer Unternehmen bei der Unterstützung des Wiederaufbaus unnötigerweise einengen.