Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2026-06-01
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-01
Wortprotokoll
Das Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine liefert eine gesetzliche Grundlage für den Einbezug der Schweizer Privatwirtschaft bei der Aufbauhilfe für die Ukraine. Dieser Staatsvertrag sendet ein positives Signal der Unterstützung an die Ukraine und ist im Interesse der Schweiz.
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP begrüsst grundsätzlich das Konzept der Einkaufsgutscheine mit der nicht rückzahlbaren Finanzhilfe und dem Selektionsmechanismus. Von den eingesetzten Steuergeldern profitieren sowohl die Ukraine durch den Bezug hochwertiger Produkte als auch die Schweizer Volkswirtschaft. Aus diesen Gründen unterstützt die Mitte-Fraktion die Vorlage des Bundesrates. Allerdings, muss ich sagen, hätten wir die korrekte Ausgestaltung der Wiederaufbauhilfe in Form eines befristeten Bundesgesetzes bevorzugt, wie dies die beiden Kommissionsmotionen der APK-N und der APK-S in Bezug auf eine Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe gefordert hatten.
Nun wird Kollege Hans-Peter Portmann an der Mitte-Fraktion für einmal Freude haben. Ich komme jetzt zu Artikel 1 Absatz 3 der Fahne. Die Empfehlungen des Development Assistance Committee der OECD zur gebundenen Hilfe sind im vorliegenden Fall nicht zielführend. Zum einen ist die Ukraine ein Industriestaat. Es geht also nicht um Entwicklungshilfe im klassischen Sinne. Zum andern gewährleisten die Ausschreibungen, die durch das Abkommen ermöglicht werden, den Wettbewerb und ermöglichen es, Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen zu beziehen. Also hilft dies gegen die Korruption. Ausserdem gehört die Schweiz zu den Ländern, die am wenigsten auf gebundene Hilfe zurückgreifen. Mit einem Anteil von rund 95 Prozent an ungebundener Hilfe gehören wir innerhalb der OECD zu den Vorzeigeschülern.
Folglich unterstützt die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP bei Artikel 1 Absatz 3 die Minderheit Rüegger.