Graf Maya · Ständerat · 2026-06-01
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2026-06-01
Wortprotokoll
Meine Minderheit beantragt Ihnen, heute auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission kann dann die Detailberatung des neuen IVG-Artikels aufnehmen. Der Nationalrat hat den Artikel bereits deutlich angenommen. In der SGK-S können dann immer noch Detailfragen geklärt und Bedenken ausgeräumt werden.
Heute ist es wichtig, die vor fünf Jahren eingebrachten Verbesserungsansätze betreffend Qualität, Transparenz und Vertrauen im IV-Gutachterwesen zu einem positiven Ende zu bringen. Mit der Vorlage soll nämlich sichergestellt werden, dass Versicherte im Falle eines monodisziplinären IV-Gutachtens - es geht also nur um Gutachten mit einer Fachdisziplin - frühzeitig in die Wahl der sachverständigen Person einbezogen werden und dass bei Uneinigkeit über die Gutachterperson nur als Ultima Ratio zwei Sachverständige ein gemeinsames Gutachten erstellen. Das ist zeitlich und kostenmässig kein grosser Mehraufwand; es wird mit nur etwa 130[NB]000 Franken jährlich an Mehrausgaben gerechnet.
IV-Gutachterverfahren, welche von Anfang an mit gegenseitigem Vertrauen, einer klaren Informationspflicht und klaren Einigungsverfahren geführt werden, führen auch weniger oft zu langen gerichtlichen Verfahren. Da werden auf allen Seiten viel Zeit, Nerven und schliesslich auch Geld gespart.
Wie kam es zu dieser Initiative? Frau Kollegin Friedli hat es bereits ausgeführt: Wir beschäftigen uns seit 2019 mit den Problemen im Gutachterwesen der[NB]IV. Es gab unzählige Medienberichte und Vorstösse; Sie erinnern sich. Im Jahr 2020 entstand dann der externe Bericht, den der Bundesrat damals auf Druck des Parlamentes in Auftrag gegeben hatte, weil zuvor nicht viel passiert war. Der Bericht hielt klar fest, dass die Vergabepraxis zu intransparent ist, dass es ein Vertrauensproblem gibt und dass wir die Einigungsverfahren bei monodisziplinären Gutachten verbessern müssen.
Ende 2020 versprach der Bundesrat, die Empfehlungen aus dem Bericht integral zu übernehmen. 2021 stellte sich heraus, dass dies wegen Artikel 44 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts nicht möglich ist. Aus diesem Grund reichte Nationalrat Roduit 2021 diese parlamentarische Initiative ein. Das ist die Geschichte.
Es geht aber noch weiter: Sowohl die SGK-N wie auch die SGK-S haben der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Unsere Schwesterkommission hat sich an die Arbeit gemacht und eine Vorlage zur Umsetzung ausgearbeitet. All dies geschah in der Annahme, dass der Bundesrat weiterhin hinter dem Vorstoss steht. Erst in der Vernehmlassung 2025 zeigte sich, dass er das nicht mehr tut. Das ist schwierig nachzuvollziehen, denn die Problematik bleibt bestehen, und es wäre wichtig, dass wir sie heute bereinigen können.
Nehmen wir beispielsweise an, die IV-Stelle teilt einer versicherten Person mit, dass sie von einem Arzt oder einer Ärztin begutachtet werden soll, der oder die früher für die Gutachterfirma PMEDA tätig war. PMEDA war stark in Kritik geraten und ist seit Herbst 2023 von der Erstellung von IV-Gutachten ausgeschlossen. In einem solchen Fall besteht ein nachvollziehbarer Wunsch, von einer anderen Person begutachtet zu werden. Ein solcher Wunsch besteht auch bei anderen als zweifelhaft geltenden begutachtenden Personen, und diese Problematik wurde bis heute nicht an der Wurzel gepackt.
Entsprechend muss die versicherte Person transparent darüber aufgeklärt werden, dass sie einen Gegenvorschlag unterbreiten kann. Die heutige Regelung hierzu reicht nicht aus, denn Versicherte wissen oftmals gar nicht, dass sie sich in einem Einigungsverfahren befinden. Zudem braucht es eine Regelung, wie vorgegangen wird, wenn keine Einigung erzielt werden kann, auch wenn diese nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen wird. Genau hier setzen die parlamentarische Initiative und der ausgearbeitete Entwurf an.
Meine Minderheit beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und auf die Vorlage einzutreten. Diese schafft mehr Qualität und Transparenz, und - was ganz wichtig ist - sie stärkt das Vertrauen der Versicherten in die IV-Stellen in einer für die Betroffenen schwierigen persönlichen Situation. Über Gutachten entscheidet sich Existenzielles für das weitere Leben einer versicherten Person. Die Auswahl der Gutachter soll explizit in gegenseitigem Einverständnis und mit einer Informationspflicht zu Beginn des Verfahrens erfolgen. Es ist ein kleiner, aber wichtiger Paradigmenwechsel.
Es stimmt: Die IV-Stellen können sich das heute noch nicht so gut vorstellen. Doch das Einigungsverfahren ist in anderen Rechtsgebieten wie etwa der Haftpflichtversicherung heute schon Standard und hat sich bewährt. Dass es bei Uneinigkeit nur in wenigen Fällen auf ein gemeinschaftliches Gutachten hinausläuft, wurde von Kollegin Friedli dargelegt.
Wir sollten diese kleine, aber wichtige Lücke bei den medizinischen Gutachten in der IV unbedingt schliessen und die IV damit weiter verbessern.
Meine Minderheit bittet Sie daher, für Eintreten auf die Vorlage zu stimmen.