Götte Michael · Nationalrat · 2026-06-02
Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-02
Wortprotokoll
Als Kommissionssprecher beginne ich gerne mit den Ausführungen zur Staatsrechnung 2025.
Im Februar 2026 informierte der Bundesrat über das provisorische Rechnungsergebnis 2025; die Finanzkommission des Nationalrates wurde am 20.[NB]Februar 2026 darüber orientiert. Am 20.[NB]März 2026 verabschiedete der Bundesrat zuhanden des Parlamentes die Botschaft zur Staatsrechnung 2025. Ende April prüften die vier Subkommissionen die Abschlüsse der Departemente und ihrer Ämter vertieft. Vorgängig hatten die Departemente und Ämter schriftliche Fragen erhalten, die sie mündlich beantworteten. Die Mitglieder der Subkommissionen stellten daraufhin weitere Fragen, auf die, wo nötig, Antworten schriftlich nachgeliefert wurden. Am 11.[NB]und 12.[NB]Mai 2026 beriet die Finanzkommission die Staatsrechnung gemeinsam mit dem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) als Gesamtkommission, und die Subkommissionen erstatteten Bericht über ihre jeweiligen Beratungen.
Als departementsübergreifende Querschnittthemen wurden in den Subkommissionen insbesondere die Umsetzung der Querschnittkürzungen, mögliche Sparpotenziale im Hinblick auf das Entlastungspaket 2027, die Praxis bei externen Mandaten sowie die Entwicklung bei Spesenentschädigungen untersucht. Ein eigenständiges, wiederkehrendes Thema bildeten die Informatikprojekte der Bundesverwaltung. Mehrere Subkommissionen haben Fragen zu den Projekten des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) gestellt; diese wurden in einer separaten Sitzung vertieft.
Die Staatsrechnung 2025 umfasst die Bundesrechnung und die Sonderrechnungen für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Bei Gesamteinnahmen von 87,8 Milliarden Franken und Gesamtausgaben von 87,6 Milliarden Franken schliesst die Bundesrechnung 2025 mit einem Finanzierungsüberschuss von 259 Millionen Franken ab. Nach mehreren Jahren mit Defiziten infolge Covid-Pandemie und Ukraine-Konflikt ist dies das erste positive Rechnungsergebnis seit dem Jahr 2019. Das ist erfreulich. Es wäre jedoch falsch, dieses Ergebnis als Normalisierung zu deuten.
Im ordentlichen Haushalt verzeichnet der Bund einen Finanzierungsüberschuss von 1,185 Milliarden Franken. Die Schuldenbremse hätte konjunkturbedingt ein ordentliches Defizit von 262 Millionen Franken zugelassen. Der strukturelle Finanzierungssaldo gemäss Schuldenbremse belief sich damit auf 1,4 Milliarden Franken. Budgetiert war ursprünglich ein nahezu ausgeglichener Haushalt. Die Verbesserung ist hauptsächlich auf eine sehr dynamische Einnahmenentwicklung zurückzuführen.
Im ausserordentlichen Haushalt hingegen überstiegen die Ausgaben die Einnahmen um 925 Millionen Franken, hauptsächlich wegen der Globalzahlung an die Kantone für Schutzsuchende aus der Ukraine von 700 Millionen Franken sowie wegen des einmaligen Kapitalzuschusses an die SBB von 850 Millionen Franken. Kompensiert wurde dies teilweise durch Zusatzausschüttungen der Nationalbank von 333 Millionen Franken und die Sonderzuweisung aus nicht umgetauschten Banknoten der sechsten Serie von 237 Millionen Franken. Der strukturelle Überschuss wurde dem Amortisationskonto gutgeschrieben und ermöglicht erstmals seit der Corona-Pandemie einen Abbau des Fehlbetrags um 521 Millionen Franken. Der verbleibende negative Saldo des Amortisationskontos beträgt 26,3 Milliarden Franken, der bis spätestens 2039 ausgeglichen werden muss. Die Nettoverschuldung hat leicht abgenommen und beträgt 140,1 Milliarden Franken.
Einnahmenseitig stiegen die ordentlichen Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Milliarden Franken, mit einem besonders starken Wachstum bei der direkten Bundessteuer; das sind plus 2,3 Milliarden bzw. plus 7,7 Prozent. Dabei spielten temporäre Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf von rund 1,5 Milliarden Franken eine zentrale Rolle. Hintergrund ist, dass der Kanton Genf aufgrund eines Problems im kantonalen IT-System die direkte Bundessteuer für mehrere Steuerperioden nicht fristgerecht in Rechnung gestellt hat - ein Verstoss gegen das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, der durch die EFK gerügt wurde und dann im Herbst 2025 bereinigt werden konnte. Ebenfalls bemerkenswert ist die erste Gewinnausschüttung der Nationalbank seit 2022 im Umfang von 1 Milliarde Franken. Die Kommission betont, dass diese Sondereffekte nicht struktureller Natur sind und in den folgenden Jahren abflachen werden.
Ausgabenseitig stiegen die ordentlichen Ausgaben um 3,5 Prozent; dies ist ein deutlich stärkeres Wachstum als das normale Wirtschaftswachstum, welches mit 1,7 Prozent ausgewiesen wird. Hierin liegt der zentrale Befund der Kommission: Zum ersten Mal seit der Einführung der Schuldenbremse lagen die ordentlichen Ausgaben um rund 200 Millionen Franken über dem Budget. Es gab keine Kreditreste mehr im ordentlichen Haushalt. Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt machten mit rund 30 Milliarden Franken mehr als ein Drittel der Gesamtausgaben aus. Die Ausgaben für die Sicherheit stiegen auf 7,2 Milliarden Franken. Der Personalbestand wuchs um 240 Stellen auf 39[NB]202 Vollzeitstellen. Die Personalausgaben stiegen somit auf 79 Millionen Franken.
Die EFK hat die Staatsrechnung geprüft und festgestellt, dass die Jahresrechnung des Bundes den gesetzlichen Vorgaben sowie den Bestimmungen der Schuldenbremse gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung entspricht. Die EFK empfiehlt der Bundesversammlung, die Jahresrechnung zu genehmigen, Kreditüberschreitungen von 1,86 Milliarden Franken zu genehmigen sowie die Bildung neuer Reserven von 569 Millionen Franken zu beschliessen. Aus dem Prüfbericht der EFK hebt die Kommission folgende kritische Punkte hervor:
Beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ist die Nachvollziehbarkeit der LSVA-Einnahmen über den European Electronic Toll Service (EETS) sowie der Einnahmen aus der E-Vignette weiterhin stark eingeschränkt. Mängel im IT-System und im internationalen Kontrollsystem bestehen seit Jahren. Die EFK musste die Risiken durch Falschdarstellungen mit aufwendigen Zusatzprüfungen abdecken.
Bei Skyguide weist das Covid-Darlehen des Bundes von 250 Millionen Franken aus dem Jahr 2021 per Ende 2025 noch einen Restbuchwert von 164 Millionen Franken auf. Die finanzielle Lage von Skyguide bleibt fragil und hängt wesentlich von der Umsetzung des Entlastungspakets 2027 sowie von der Genehmigung des Leistungsplans durch die Europäische Kommission ab.
Zum Stand der Sonderrechnung: Die EFK wies ausdrücklich darauf hin, dass die Reserven im Bahninfrastrukturfonds spätestens 2028 vollständig aufgebraucht sein werden. Es braucht entsprechende Korrekturen.
Im Zusammenhang mit den ausserordentlichen Ausgaben hat die EFK betont, dass der Begriff der Ausserordentlichkeit sehr restriktiv anzuwenden sei. Die Kommission nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Abschreibung der AT1-Anleihen durch die Credit Suisse Rechtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesgericht hängig sind. Die EFK gelangte zusammen mit den zuständigen Anwälten zur Einschätzung, dass eine Rückstellung nicht notwendig sei. Sie wies aber darauf hin, dass sich die Beurteilung im weiteren Verfahren ändern könne.
Auch in den Subkommissionen wurden verschiedene Themen diskutiert. Dazu gehörten die stetig steigenden Kosten beim Eidgenössischen Personalamt, Fragen zur Transparenz bei den Informatikprojekten des Bundes, insbesondere beim BIT, das Investitionscockpit bei der Gruppe Verteidigung im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und weitere Punkte.
Ich möchte mich im Namen der Kommission herzlich bei der Vorsteherin des Finanzdepartements, bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung, bei der EFK sowie bei den Generalsekretariaten und den Ämtern bedanken, die uns umfassend und sehr präzise über die Staatsrechnung 2025 und die dazugehörigen Unterlagen Auskunft erteilt haben.
Ich komme zum Abstimmungsresultat: Die Finanzkommission hat die drei Bundesbeschlüsse einstimmig mit 24 Stimmen angenommen.
Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen damit einstimmig, den Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2025, den Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2025 und den Bundesbeschluss III über die Rechnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 zu genehmigen.