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Zopfi Mathias · Ständerat · 2026-06-02

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2026-06-02

Wortprotokoll

Die Ereignisse in der Strasse von Hormus, die Covid-19-Pandemie und andere Entwicklungen führen uns vor Augen, dass die Versorgung mit wichtigen Gütern in Krisen für unsere Gesellschaft und unsere Sicherheit zentral ist. Dennoch denken wir in unserem täglichen und in der Regel gut versorgten Leben nur selten daran; als allzu selbstverständlich nehmen wir die ständige Versorgung mit lebenswichtigen und auch weniger lebenswichtigen Gütern wahr. Das vorliegende Gesetz regelt nun die Fälle, in denen diese Selbstverständlichkeit ins Wanken gerät.

Es führt die grundsätzlich bewährten Prinzipien der wirtschaftlichen Landesversorgung fort. Es wurden jedoch, insbesondere aufgrund der Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie, aber auch infolge der Motion Häberli-Koller 20.3268, "Essenzielle Güter. Wirtschaftliche Abhängigkeit verringern", gegenüber dem Status quo Veränderungen, Verbesserungen und Präzisierungen angestossen und umgesetzt. Das Gesetz regelt neu klarer, ab wann Massnahmen möglich sind; ich komme bei Artikel 31 darauf zurück. Dieser Artikel erhöht den Handlungsspielraum, weil auf sich abzeichnende Krisen früher reagiert werden kann.

Dennoch ist nicht zu vergessen, dass dieses Gesetz nicht der Steuerung der Wirtschaft und damit ungerechtfertigten Eingriffen dient, sondern nur - das ist aber wesentlich - der Sicherstellung der Versorgung in Mangellagen. Massnahmen sind daher zurückhaltend und befristet zu ergreifen; auch darauf komme ich in der Debatte zurück. Zu weit gehende Massnahmen, die über den Zweck der Landesversorgung in Krisenfällen hinausgehen, sind als übermässige Eingriffe in die Wirtschaft zu beurteilen. Insofern ist zu begrüssen, dass die Vorlage die gesetzlichen Grundlagen klärt und schärft sowie das Instrumentarium präzisiert.

Die Kommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 7.[NB]Mai 2026 beraten und einstimmig Eintreten sowie Zustimmung beschlossen. Sie hat einzelne Bestimmungen diskutiert, ist im Ergebnis jedoch durchwegs dem Bundesrat gefolgt; dies im Unterschied zum Nationalrat, der drei Artikel anders formuliert hat. Ich begründe bei den entsprechenden Artikeln jeweils unsere abweichende Haltung und empfehle, der Kommission zu folgen. Es liegt ein Minderheitsantrag vor, über den wir heute abstimmen. Neu liegt zudem ein Einzelantrag Hegglin Peter zu Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 21 Absatz 2 vor. Ich begründe in beiden Fällen die Haltung der Mehrheit.

Vorerst ersuche ich Sie jedoch, der Kommission zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.