Roth Franziska · Ständerat · 2026-06-02
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-02
Wortprotokoll
Ich unterstütze das Eintreten auf die vom Bundesrat angeregte Anpassung des Landesversorgungsgesetzes. Es geht allein um kleine Korrekturen bei einzelnen Instrumenten, denn insgesamt hat sich unser System der wirtschaftlichen Landesversorgung bewährt. So war in jüngster Zeit zwar die Versorgung mit gewissen Wirkstoffen für Heilmittel eingeschränkt. Die Lage hat sich aber entschärft, nachdem der Bund die notwendigen Bezüge aus den Pflichtlagern bewilligt hat. Die Schweiz wäre auch bereit, sollte sich in der Folge des Angriffskriegs der USA und Israels gegen den Iran die Versorgungslage mit Erdölprodukten verschlechtern. Bisher mussten wir die entsprechenden Pflichtlager nicht antasten, denn der Markt, sprich die steigenden Preise, hat das Problem bisher ausreichend gelöst. Ich weiss, steigende Preise sind nie populär, ich finde es aber richtig, dass die Politik in der Schweiz bisher der Versuchung widerstanden hat, wie andere Länder Milliarden in die Hand zu nehmen, um ausgerechnet fossile Energieträger zu subventionieren. Die Schweiz folgt da einer liberaleren Auffassung.
Ziel dieses Gesetzes ist es nicht, die Preise zu drücken, sondern Engpässe zu überbrücken. Das Pflichtlagersystem folgt insgesamt einer liberalen Grundhaltung. Hauptakteur ist nicht der Staat; Hauptakteure sind die Branchenverbände. Ich finde dies gemeinsam mit Ihrer Kommission richtig. Sie hat alle antiliberalen Angriffe aus dem Nationalrat abgewehrt, der die Verantwortung und damit die Kosten von den Branchenverbänden auf den Staat abwälzen wollte. So lehnte es Ihre Kommission bei Artikel 15 einstimmig ab, den Bund bei der Vorratshaltung stärker in die Pflicht zu nehmen, und hielt daran fest, dass der Bund nur ergänzende Vorräte anlegt, und auch dies nur unter klar formulierten Bedingungen. Auch bei den Artikeln 16 und 21 lehnte es Ihre Kommission ab, uneingeschränkt an der für mich sehr systemfremden und WTO-widrigen Privilegierung bestimmter Inlandproduzenten festzuhalten.
Ich persönlich wäre gerne noch weiter gegangen. Ich beantragte, die 2016 gegen den Widerstand des Bundesrates eingeführten systemfremden Ausnahmen für die Landwirtschaft rückgängig zu machen. Wie in allen anderen Branchen sollte auch in der Landwirtschaft die Möglichkeit bestehen, Beiträge an den Garantiefonds zu erheben, auch auf der inländischen Produktion. Ihre Kommission lehnte das aber ab und schloss sich der vom Bundesrat beantragten, milderen Lösung an. Er will die systemfremden Privilegien allein beim Speisereis aufheben. Beim Speisereis gibt es nur eine Handvoll inländischer Produzenten. Deren Ansicht, die Lösung sei bürokratisch, kann ich nicht nachvollziehen, ebenso wenig die Ansicht, dass 5 Rappen pro Kilogramm unzumutbar seien. Die Anzahl betroffener Produzentinnen und Produzenten ist derart klein, dass sie problemlos einen höchst bescheidenen Beitrag zur sachgerechten Mitfinanzierung der Pflichtlager leisten könnten, wie das in allen anderen Branchen üblich ist. Ich unterstütze deshalb im Sinne eines Kompromisses die Lösung Ihrer Kommission, die sich dem Bundesrat anschliesst.
Ich ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten, und werde bei Artikel 31 noch einmal den Antrag meiner Minderheit begründen.