Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-02
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-02
Wortprotokoll
Seit 2023 nimmt die Zahl radikalisierter Minderjähriger zu, sowohl in der Schweiz wie auch in Europa. Diese Entwicklung ist beunruhigend. Es werden verschiedene Formen von gewalttätigem Extremismus festgestellt, etwa in letzter Zeit die Radikalisierung von sogenannten Incels - also Frauenhassern - über soziale Medien oder via sogenannte Active Clubs, die als Sportclubs getarnt sind und rechtsextreme Ideologien verbreiten.
Auch die aktuelle politische Lage verstärkt Polarisierungen, Hassreden und löst ein Gefühl der Unsicherheit aus. In diesem Kontext stellt die Motion eine wichtige Frage: Wie monitoren und analysieren wir Radikalisierungstendenzen besser, damit wir daraus entstehende Bedrohungen frühzeitig erkennen und handeln können?
Für mich und mein Departement sind die Verhinderung und die Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus eine sicherheitspolitische Priorität. Auch in der neuen sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrates ist die Stärkung der Prävention von Radikalisierung und Extremismus als Schwerpunktthema der inneren Sicherheit ausgewiesen. Radikalisierung ist ein dynamisches und vielschichtiges Phänomen. Prävention und frühzeitige Intervention müssen deshalb im Zentrum stehen; je früher reagiert wird, desto grösser sind die Chancen auf Erfolg. Hierfür braucht es einen koordinierten und interdisziplinären Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und Institutionen. Es ist wichtig, dass in konkreten Fällen Hinweise auf Radikalisierung an die richtigen Stellen gelangen. Verschiedene behördliche Fach- und Anlaufstellen spielen dabei eine wichtige Rolle, ebenso das kantonale Bedrohungsmanagement.
Der Fall in Winterthur zeigt, wie wichtig das Bedrohungsmanagement in den Kantonen und eine effiziente Koordination aller betroffenen Stellen und Behörden sind. Ein grosser Dank gilt an dieser Stelle den Einsatzkräften vor Ort, die rasch und professionell gehandelt und so noch Schlimmeres verhindert haben. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden, terroristische und gewaltextremistische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Der NDB geht schon seit 2015 von einer erhöhten Terrorbedrohung in der Schweiz aus. Die grösste Bedrohung geht dabei von Einzelpersonen oder Kleingruppen aus, die mit einfachen Mitteln wie Messern oder Fahrzeugen oder ohne lange Vorbereitung handeln und dabei schwer zu schützende Ziele ins Visier nehmen. Im Falle von psychischen Beeinträchtigungen sind Risikoeinschätzung und Verhinderung von Gewalttaten besonders schwierig. Entscheidend ist, dass die zuständigen Behörden den Informationsfluss mit allen beteiligten Stellen sicherstellen sowie bestehende Massnahmen konsequent anwenden und durchsetzen.
Kantone und der NDB können im Falle von identifizierten terroristischen Gefährdern beim Fedpol sogenannte PMT-Massnahmen beantragen, z.[NB]B. Kontakt- und Rayonverbote, die sich auf den Wohnort beschränken, oder Hausarrest, aber auch weiter gehende. In Zusammenarbeit mit dem NDB können Gefährderansprachen und im Falle von laufenden Strafverfahren verschiedene Zwangs- und Ersatzmassnahmen angeordnet werden, z.[NB]B. eine vorläufige Festnahme oder Meldeauflagen.
Das Fedpol hat von mir den Auftrag, allfällige Gesetzeslücken im polizeilich-präventiven Bereich laufend zu prüfen. Ein wissenschaftliches Monitoring kann in diesem Zusammenhang hilfreich sein, um die Wirksamkeit des Dispositivs zu prüfen. Die Motion erwähnt das deutsche Beispiel "Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung" (Motra). Dabei geht es darum, verschiedene Formen von Radikalisierung und Extremismus besser zu erkennen und zu verstehen. Mit einem solchen Monitoring können zudem digitale Radikalisierung, regionale Unterschiede und Erfahrungen der Opfer besser erfasst werden. Ziel von Motra ist es unter anderem, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse für Behörden und Politik bereitzustellen.
Auch die Schweizer Behörden erstellen bereits heute gezielte Analysen zu neuen Radikalisierungsphänomenen und stellen diese den zuständigen Akteuren zur Verfügung. Die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist gut etabliert und hat sich bewährt. Sie erfolgt insbesondere im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus 2023-2027. Dieser Aktionsplan wurde gemeinsam von Bund, Kantonen und Gemeinden erarbeitet.
Eine der Massnahmen des nationalen Aktionsplans sieht vor, dass Forschungsprojekte zum Radikalisierungs- und Extremismus-Monitoring lanciert werden. Der Bund hat deshalb in den letzten Jahren verschiedene Studien von Hochschulen mitfinanziert. Er ist deshalb auch bereit, das Anliegen der Motion bei der Erarbeitung des nächsten nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus aufzunehmen. Unter anderem soll eine noch engere Zusammenarbeit mit der Wissenschaft sowie eine stärkere nationale Koordination geprüft und angestrebt werden, mit dem Ziel, das nationale Monitoring zu verbessern. Wir werden dabei auf bewährten Ansätzen der Zusammenarbeit aufbauen, bestehende Instrumente weiterentwickeln, ohne neue Parallelstrukturen oder Doppelspurigkeit zu schaffen, aber mit dem klaren Ziel, die Prävention von Radikalisierung und Extremismus weiter zu stärken.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen. [GZ]