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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-03

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine Einschränkung von Feuerwerk" wurde am 3.[NB]November 2023 eingereicht. Sie will generell den Verkauf von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern verbieten. Der Bundesrat hat zuerst die Ablehnung ohne indirekten Gegenvorschlag empfohlen, schwenkt aber auf den aus Sicht des Bundesrates zielführenden indirekten Gegenvorschlag ein. Der Bundesrat unterstützt ein Verbot von Knallkörpern ohne Lichteffekte, was mit Ihrem indirekten Gegenvorschlag auch vorgesehen ist.

Da wir über Feuerwerk sprechen, vielleicht doch noch kurz eine Bemerkung zum schrecklichen Ereignis in Crans-Montana, einfach damit das hier gesagt ist: Die Kantone haben auf dieses Ereignis, das nichts mit der vorliegenden Initiative zu tun hat, reagiert. Sie haben den Abbrand von Feuerwerkskörpern in öffentlich zugänglichen Räumen verboten. Dieses Verbot wurde am 1.[NB]April 2026 in Kraft gesetzt, und es ist mittlerweile in allen Kantonen gültig - dies einfach der Vollständigkeit halber.

Die vorliegende Initiative will Mensch und Tier vor Lärm schützen, indem sie den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbietet. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm machen, Bengalhölzer, Vulkane, könnten weiterhin verkauft und verwendet werden, und die Kantone könnten für überregionale Veranstaltungen - Seenachtsfeste oder überregionale 1.-August-Feiern - Bewilligungen erteilen. Die Initiative will den Lärmschutz erhöhen. Luft- und Bodenverschmutzung und Unfälle könnten reduziert werden, wobei der Umfang dieser Reduktion natürlich bescheiden ist. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, es gehe zu weit, ein solches generelles Verbot in die Verfassung zu schreiben. Zudem haben am 1.[NB]August oder an Silvester viele Menschen Freude an Feuerwerk. Dieses Stück Kultur sollten wir uns nicht entgehen lassen. Mit einem Verbot würden schliesslich wohl auch illegale Importe zunehmen, und die Ahndung von Verstössen wäre sehr aufwendig.

Deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Initiative, aber ebenso das Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag. Er hat dazu am 26.[NB]November 2025 Stellung bezogen und unterstützt die Leitlinien Ihrer WBK aus dem letzten Frühjahr. Die Verwendung von Feuerwerk soll weder verboten noch einer Bewilligung unterstellt werden. Verboten werden sollen hingegen Knallkörper ohne Lichteffekte. Ich denke, dazu besteht eine gewisse Einigkeit. Dementsprechend empfehle ich Ihnen, den Einzelantrag Zopfi auf Nichteintreten abzulehnen.

Herr Ständerat Zopfi hat von Angst gesprochen. Ich glaube, es geht nicht um Angst. Es ist jedoch wichtig, dass wir im Abstimmungskampf eine zielführendere Alternative anbieten, damit das Verbot nicht in die Verfassung gelangt. Wenn wir in der Verfassung kein Verbot wollen, scheint es mir auch aus Sicht des Bundesrates wichtig, eine solche Alternative zu haben.

Deshalb bitte ich Sie, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten, die Initiative abzulehnen und den Nichteintretensantrag zurückzuweisen.

[VS]