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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-03

Wortprotokoll

Die Motion Gmür-Schönenberger fordert den Bundesrat auf, die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte zu ändern. Sie möchte, dass auch Online-Plattformen als Herstellerinnen oder Händler gelten. So sollen gleich lange Spiesse sichergestellt werden.

Das Umweltschutzgesetz unterscheidet zwischen Betreibern elektronischer Plattformen, also Online-Plattformen, und Online-Versandhandelsunternehmen, also Online-Händlern. Online-Plattformen sind Vermittler, sie bringen selbst keine Produkte in den Verkehr, sondern bieten eine Verkaufsfläche. Online-Händler nutzen diese Verkaufsfläche, um ihre Produkte auf den Markt zu bringen. Sie sollen gemäss Umweltschutzgesetz die Rücknahme- und Entsorgungspflichten erfüllen. Demgegenüber unterliegen die Online-Plattformen gemäss aktuellen gesetzlichen Bestimmungen einzig einer Auskunfts- und Informationspflicht, d.[NB]h., sie müssen ihre Nutzer über die Gebühren- und Beitragspflichten in der Schweiz informieren, aber diese Pflichten selbst nicht erfüllen.

Trittbrettfahrer, ob online oder analog, profitieren von funktionierenden Systemen, ohne sich an deren Finanzierung zu beteiligen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es auch im Bereich der elektrischen und elektronischen Produkte Trittbrettfahrer gibt. Derzeit laufen entsprechende Vorbereitungen, um in der Abfallverordnung die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes zu Online-Plattformen und Online-Händlern zu konkretisieren. Beispielsweise könnten Online-Plattformen künftig verpflichtet werden, mehr Informationen über die getätigten Verkäufe zur Verfügung zu stellen. Gemäss unserer Planung sollen die Bestimmungen Ende 2026 in die Vernehmlassung geschickt werden.

Die mit der Motion geforderten Anpassungen auf Verordnungsstufe stehen im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz. Für die Umsetzung der Motion müsste das Gesetz angepasst werden. Überdies nimmt die parlamentarische Initiative Rüegger 26.410, "Ausländische Online-Handelsplattformen dem USG unterstellen", das Anliegen der Motion bereits auf.

Wir verstehen also das Anliegen der Motion und können es nachvollziehen. Der Bundesrat beantragt Ihnen aber, die Motion abzulehnen, weil sie auch auf anderer Ebene umgesetzt werden kann, insbesondere im Rahmen der parlamentarischen Initiative Rüegger.