Burkart Thierry · Ständerat · 2026-06-03
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Die Motion der KVF-N wurde am 26.[NB]August 2025 eingereicht und am 19.[NB]März 2026 vom Nationalrat angenommen. Wir haben sie am 21.[NB]Mai 2026 an der Sitzung der KVF-S beraten.
Die Motion steht nun etwas quer in der Landschaft, weil wir den Aspekt oder überhaupt die grundsätzliche LSVA-Thematik im Rahmen der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) soeben besprochen haben. Nichtsdestotrotz müssen wir uns mit der Motion befassen. Ich erlaube mir, aus Sicht der Mehrheit der Kommission - sie kam mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zustande - drei Gründe für die Ablehnung anzubringen.
1.[NB]In Artikel 7 Absatz 1 SVAG gibt es eine gesetzliche Grundlage betreffend die Festlegung der LSVA. Ich zitiere: "Der Ertrag der Abgabe darf die ungedeckten Infrastrukturkosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit nicht übersteigen." Das ist der Grundsatz. Er wurde in der vorliegenden Motion überhaupt nicht berücksichtigt. Es wurde nicht darauf eingegangen. Man möchte einzig, dass der aktuell bestehende Spielraum, den es gemäss Landverkehrsabkommen gibt, ausgeschöpft wird und die LSVA-Abgabesätze bis zur obersten Grenze entsprechend erhöht werden. Begründet wurde dies vor allem mit dem Aspekt der Rückverlagerung; ich habe im vorherigen Geschäft schon etwas dazu gesagt. Auf die Grundlage in Artikel 7 Absatz 1, der die Höhe der LSVA festlegt oder vordefiniert, wurde nicht eingegangen. Insofern ist diese Motion meines Erachtens etwas willkürlich.
2.[NB]Sie zielt ins Leere. Es wird argumentiert, man müsse die LSVA erhöhen, um eine stärkere Verlagerung auf die Schiene zu erreichen. Begründet wird dies mit der Rückverlagerung; auch Kollegin Herzog hat das ausgeführt. Ich habe aber bereits darauf hingewiesen, dass diese Rückverlagerung nicht aufgrund der Ausgestaltung oder Tarifierung der LSVA besteht, sondern insbesondere wegen der Schwierigkeiten bei den Zulaufstrecken im Ausland. Dieses Problem können wir nicht lösen, indem wir die Preise der LSVA erhöhen. Die Motion würde an der Verlagerungspolitik nichts ändern.
3.[NB]Die Umsetzung der Motion würde erhebliche Kostenerhöhungen bedeuten. Wir haben soeben eine Erhöhung der LSVA um 5 Prozent beschlossen, bzw. der Bundesrat hat sie per 1.[NB]Januar 2026 eingeführt. Aktuell sind die Dieselpreise enorm hoch. Das führt zu erheblichen Mehrausgaben für die Unternehmen. Kommt hinzu: Wir haben vorhin beschlossen, dass die Euro-6-Norm abklassiert wird, das bedeutet nochmals eine Preiserhöhung von etwa 17 Prozent zulasten der LSVA. Es gibt hier also, ungeachtet dieser Motion, ohnehin erhebliche Preiserhöhungen. Da und dort wird man die Preise vielleicht weitergeben können. Alles, was Sie zuhause haben, ist mindestens einmal auf einem Lastwagen gewesen - ausgenommen, Sie kaufen die Eier direkt beim Bauern. Dort, wo man die Erhöhung nicht weitergeben kann - das ist in den meisten Fällen so -, wird es eine Strukturanpassung zulasten der kleinen sowie mittleren und zugunsten der grossen Unternehmen geben.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, wie die Kommissionsmehrheit, die Ablehnung dieser Motion. Es gab in der Kommission auch Anträge auf Sistierung, die abgelehnt wurden und jetzt nicht mehr zur Sprache kommen. Es gab auch einen Antrag auf Abänderung, er wurde mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Beantragt wurde, dass die Motion per 2029 Wirkung erziele. Zurzeit fordert die Motion eine Preiserhöhung per 2027, das ist gar nicht mehr umsetzbar, und daran krankt diese Motion ebenfalls. Sie ist in dem Sinne quer in der Landschaft, in der Sache falsch und gar nicht umsetzbar.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.