Pelli Fulvio · Nationalrat · 2003-10-03
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-03
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt alle fünf Vorlagen zur Neuregelung des Bürgerrechtes. Für die [PAGE 1747] FDP-Fraktion stand beim Revisionspaket von Beginn weg im Vordergrund, dass unser Staat ein Interesse daran hat, dass eine möglichst grosse Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner auch in die politische Verantwortung einbezogen wird. Wer verantwortliche Mitbürger will, muss auch bereit sein, diesen Mitbürgern Rechte und Pflichten zu verleihen. Dem trägt die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten und dritten Generation Rechnung.
Die fünf Vorlagen haben jedoch ein Problem nicht gelöst: Die diesen Sommer ergangenen Bundesgerichtsurteile im Fall Emmen haben nochmals die Frage aufgeworfen, ob ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung und deshalb auch ein Beschwerderecht gegen Verweigerungsentscheide besteht. Das Bürgerrechtsgesetz sagt nicht ausdrücklich aus, dass kein Rechtsanspruch besteht. Das Bundesgericht hat jedoch mehrmals aufgrund der Materialien der parlamentarischen Debatte die Existenz eines solchen Rechtsanspruchs verneint.
Die FDP-Fraktion ist überzeugt davon, dass diese offene Frage eine gesetzliche Regelung braucht und dass die Revision des Bundesrechtspflegegesetzes die Gelegenheit geben wird, Klarheit zu schaffen. Nachdem das Bundesgericht das Beschwerderecht für grobe Verfahrensverletzungen anerkannt hat und sich gegen die Durchführung der Einbürgerungsentscheide per Urnenabstimmung ausgesprochen hat, herrscht in den betroffenen Gemeinden Verwirrung. Die Politik muss deshalb die Grenzen des Beschwerderechtes festsetzen: nur Willkür- und Diskriminierungsverbot, nur Rechtsanspruch auf Begründung eines ablehnenden Entscheides oder anderes mehr? Da kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht - das ist die Überzeugung der FDP-Fraktion -, muss die Beschwerdemöglichkeit auf die Verletzung von verfassungsmässigen Grundrechten begrenzt werden.