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Bally Maya · Nationalrat · 2026-06-03

Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-03

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 9.[NB]Januar und am 17.[NB]April 2026 die beantragten Änderungen im Opferhilfegesetz beraten. Die Kommission erachtet es als notwendig, die Leistungen der Opferhilfe auszubauen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtsmedizinischer Untersuchung soll bei Opfern von häuslicher oder sexualisierter Gewalt verbessert werden. Zudem soll im Gesetz verankert werden, dass die Erstellung einer rechtsmedizinischen Dokumentation beantragt werden kann, dies unabhängig davon, ob ein Strafverfahren eröffnet wurde oder nicht. Darüber hinaus soll für eine ausreichende Anzahl von Plätzen in Notunterkünften gesorgt werden.

Ihre Kommission trat in der ersten Beratung im Januar einstimmig auf das Geschäft ein und beauftragte die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen, um dann ihre Arbeiten in vollständiger Kenntnis der Sachlage an einer weiteren Sitzung fortführen zu können. Bei den Abklärungsaufträgen an die Verwaltung ging es einerseits um die Situation in den Kantonen bezüglich des Angebots an Unterkünften für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt und andererseits um die aktuellen Aufbewahrungsfristen für Spuren und Beweismaterial. Weitere Themen der Eintretensdebatte waren die Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Kantonen bei Nichteinhaltung von bundesgesetzlichen Regelungen bzw. die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Dabei zeigte sich ein gewisses Misstrauen gegenüber einzelnen Kantonen, die Vorgaben zur Umsetzung nicht wie gewünscht einhalten zu können.

In der Detailberatung im April diskutierte die Kommission für Rechtsfragen intensiv die von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Berichte zur aktuellen Lage in den Kantonen und mögliche Erkenntnisse daraus für die angepasste Gesetzgebung. Unbestritten blieb dabei, dass die Kantone spezialisierte Leistungen im Bereich der medizinischen und rechtsmedizinischen Hilfe zur Verfügung stellen sollten. Eine Minderheit beantragt, die Kantone zu verpflichten, sicherzustellen, dass die Kontaktdaten von Opfern und deren Angehörigen mit deren Zustimmung an eine Beratungsstelle weitergeleitet werden. Den entsprechenden Antrag lehnte die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen ab.

Vertieft diskutiert wurden auch die Dauer der Aufbewahrung von Spuren und Dokumentationen sowie deren Nutzung und Erkenntnisgewinn. In diesem Bereich beantragt Ihnen die RK-N eine Anpassung. Die Aufbewahrungsdauer soll für die Dokumentation mindestens fünfzehn Jahre und für die Spuren mindestens fünf Jahre betragen. Dies wurde mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen.

Was die Notunterkünfte anbelangt, präzisierte die Kommission mit einem Beschluss von 13 zu 9 Stimmen, dass die Kantone sicherstellen müssen, den Opfern und ihren Angehörigen genügend Notunterkünfte sowie vorübergehende Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Eine Minderheit beantragt Ihnen dagegen, die entsprechende Bestimmung zum Unterkunftsangebot vollständig aus dem Entwurf zu streichen. Dies hatte Ihre Kommission mit 17 zu 5 Stimmen verworfen.

In der Detailberatung kam auch die Frage nach Qualitätsanforderungen an die Kantone auf bzw. die Frage, ob deren Handlungsspielraum näher definiert werden müsse oder solle. Die Verwaltung erläuterte uns, dass die Kantone ihre Verpflichtungen jeweils erfüllen würden, wenn ihnen auf Bundesebene entsprechende Vorgaben auferlegt würden. Aus der Verfassungsordnung ergebe sich das Subsidiaritätsprinzip. Demnach regelt der Bund nur, was zwingend auf Bundesebene geregelt werden muss, und gewährt den Kantonen entsprechende Handlungsspielräume. Die Mehrheit der Kommission teilt diese Auffassung.

Eine Minderheit verlangt schliesslich, dass der Bundesrat die Anforderungen an die spezialisierten medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen in einer Verordnung konkretisiert und entsprechende Qualitätsstandards festlegt. Dies hatte die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Im Namen Ihrer Kommission für Rechtsfragen bitte ich Sie, auf diese wichtige Vorlage einzutreten, überall der Mehrheit der Kommission zu folgen, die Minderheitsanträge abzulehnen und die Änderungen im Opferhilfegesetz in der Gesamtabstimmung zu beschliessen.