Friedli Esther · Ständerat · 2026-06-03
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-03
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates verlangt, dass der Bundesrat die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorlegt, damit digitale Führer- und Fahrzeugausweise als gleichwertige elektronische Nachweise anerkannt werden. Gleichzeitig soll die Pflicht aufgehoben werden, die entsprechenden Dokumente zwingend in physischer Form mitzuführen.
Der Nationalrat hat die Motion am 19.[NB]März dieses Jahres oppositionslos angenommen. Die Kommission hat das Anliegen geprüft und beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen. Auch der Bundesrat beantragt die Annahme.
Die Digitalisierung hat längst in unserem Alltag Einzug gehalten. Bankgeschäfte, Steuererklärungen und Behördengänge werden heute zunehmend digital abgewickelt. Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig, dass auch Führer- und Fahrzeugausweise künftig elektronisch verfügbar sind und bei Kontrollen digital vorgewiesen werden können. Es ist aber wichtig, dass es eine Kann-Bestimmung ist und dass Freiwilligkeit gegeben ist. Wer ein physisches Dokument will, soll dieses auch in Zukunft erhalten können.
Die Vertreter der Verwaltung haben die Kommission über den Aktionsplan zur Strategie Digitale Schweiz informiert. Darin ist die Einführung digitaler Ausweise im Strassenverkehr bereits vorgesehen. Ein Pilotprojekt zur E-ID war der elektronische Lernfahrausweis (E-LFA). Das Projekt läuft seit 2023. Dieses Angebot nutzen heute bereits zwei von drei Lernfahrenden. Aufgrund dieser Vorarbeiten hat die Verwaltung auch bereits ein Projekt für den elektronischen Führerausweis lanciert. Die Einführung des elektronischen Führerausweises ist für Herbst 2026 geplant.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung und Einführung des Anliegens der Motion bestehen auf Stufe Gesetz grundsätzlich schon heute. Der Bundesrat hat auch schon eine Verordnungsänderung gemacht. Es braucht aber noch Ergänzungen auf Weisungsstufe. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Ansicht, dass es die vorliegende Motion noch braucht.
Zum Abschluss möchte ich im Namen der Kommission festhalten, dass die digitalen Ausweise dieselben Informationen enthalten sollen wie die heutigen physischen Dokumente. Es geht also nicht um neue Inhalte oder um zusätzliche Datenerhebungen, sondern um eine zeitgemässe Form des Nachweises.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie deshalb, die Motion 25.4402 anzunehmen.