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preparatory:AB 375251

Barandun Nicole · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-03

Wortprotokoll

Bei der Detailberatung zu Block 1 geht es im Kern um die Frage, wie wir das Verhältnis zwischen Sicherheit und Grundrechten im digitalen Zeitalter austarieren wollen. Es geht um die Grundsätze der Informationsbeschaffung, um neue Aufgaben des NDB im Bereich der Beeinflussungsaktivitäten und des Cyberraums, um die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen sowie um die Kabelaufklärung. Die Kommission hat jeden Artikel unter demselben Blickwinkel geprüft und gefragt, ob ein Eingriff angesichts der heutigen Bedrohungslage notwendig und verhältnismässig ist und ob die Kontroll- und Aufsichtsmechanismen ausreichend stark sind.

Die Haltungen oder Positionen der jeweiligen Mehrheit und Minderheiten wurden schon ausführlich skizziert. Ich werde mich, um Sie nicht zu langweilen, auf einige wenige Fragen beschränken und Ihnen dann noch die Stimmenverhältnisse bekannt geben. Das werde nur ich auf Deutsch machen, mein Kollege Addor wird das auf Französisch nicht wiederholen.

Zunächst zum Begriff "Gewaltextremismus": Es wurde vorhin erwähnt, dass der Begriff nicht genügend bestimmt sei. Über diesen Begriff hat sich die Kommission nicht ausgelassen. Wir sind vielmehr der Meinung, dass er genügend bestimmt ist. Es hilft eben, sich nicht nur Artikel 5 anzusehen, sondern auch die Ausführungen in Artikel 19, die hierzu sehr genaue und detaillierte Ausführungen machen.

Bei der Beratung haben wir ausserdem manchmal aus dem Blick verloren, dass diese einschneidenden Massnahmen ja alle oder fast alle bewilligungspflichtig sind. Der Nachrichtendienst handelt nicht eigenmächtig, sondern muss einen Antrag stellen, wobei am Schluss das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, das nicht gerade dafür bekannt ist, sehr lasch zu sein; im Gegenteil, ich würde es eher als ein bisschen pingelig bezeichnen, aber das darf ein Gericht auch sein.

Dann wurden die Anträge der GPDel erwähnt. Wir haben auch diese Anträge mit der nötigen Sorgfalt geprüft. Ja, wir haben nicht alle übernommen, haben sie aber geprüft und diskutiert.

Damit komme ich zu den Details und vor allem zu den Stimmenverhältnissen. Im 1.[NB]Kapitel geht es um die allgemeinen Bestimmungen und Grundsätze der Informationsbeschaffung. Bei Artikel 5 Absatz 6 wurden beide Anträge mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Antrag zu Artikel 5 Absatz 8 Litera b wurde mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Der Antrag zu Artikel 6 im 2.[NB]Kapitel wurde mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt; hier geht es um die Unterscheidung zwischen Cyberraum und Internet.

Im 3.[NB]Kapitel, "Informationsbeschaffung", geht es um die Frage der Observation. Der Antrag Chollet zu Artikel 14 wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt; der Antrag Seiler Graf zur nachträglichen Meldepflicht wurde etwas knapper, mit 10 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltungen, abgelehnt.

Zum 3.[NB]Abschnitt gibt es keine Minderheitsanträge.

Zu den genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen im 4.[NB]Abschnitt: Die Anträge zu den Artikeln 26 und 27 Absatz 1 wurden mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Sie sehen: Dieses Resultat wiederholt sich. Der Antrag Seiler Graf zu Artikel 27 Absatz 1 Litera a Ziffer 2 wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Zum Abschnitt "Auskunfts- und Meldepflichten" gab es zwei Anträge. Der Antrag Flach, über den wir soeben diskutiert haben, wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Antrag Chollet zu Artikel 29b, bei dem es um die Verlängerung geht, wurde mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag Glättli bei Artikel 33 wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, jener bei Artikel 33a wurde mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt. Es geht hier um die Mitteilungspflichten, auch gegenüber den zu ihrem eigenen Schutz Überwachten. Dazu hat der Bundesrat entsprechende Ausführungen gemacht, wie er es bereits in der Kommission getan hat.

Zur Kabelüberwachung: Ich möchte Ihnen die Resultate mitteilen, aber auch nochmals ein kurzes Wort dazu sagen. Ob man es nun richtig findet oder nicht, wie der Bundesrat vorgeht: Fakt ist, dass das Bundesverwaltungsgericht erst im letzten November festgehalten hat, dass gewisse Aspekte, so wie sie jetzt geregelt sind, nicht grundrechtskonform sind. Der Bundesrat hat aber eine Frist von fünf Jahren bekommen, um das zu korrigieren. Diese Frist darf er ausnützen; die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, das sei legitim. Entsprechend haben wir hier den Anpassungen zugestimmt. Die meisten Anträge der Minderheit Glättli zielen darauf ab, diese Kabelaufklärung ganz abzuschaffen. Das erachten wir als nicht zielführend.

Dann komme ich noch zu den Ergebnissen: Die Anträge Glättli bei den Artikeln 39 und 41 Absatz 4 wurden mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, die restlichen von den Minderheiten aufgenommenen Anträge bis Artikel 43 jeweils mit 17 zu 8 Stimmen.