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Hurter Thomas · Nationalrat · 2026-06-03

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-03

Wortprotokoll

Ich kann es hier kurz machen, weil wir von der SVP-Fraktion ebenfalls immer die Mehrheitsanträge unterstützen werden. Ich möchte aber trotzdem noch zwei, drei Ausführungen zu den entsprechenden Artikeln machen.

Bei Artikel 50 Absatz 1 geht es um die Datenhaltung und darum, dass die Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht werden, sofern sie nicht entsprechend wichtig sind respektive sofern die Massnahmen beendet sind. Das ist aus unserer Sicht richtig; eine Minderheit möchte eine Beschränkung auf drei Monate. Wir sind aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre der Meinung, dass drei Monate wahrscheinlich zu kurz sind, und deshalb unterstützen wir hier die Mehrheit.

Wir unterstützen auch das Profiling. Hier geht es ja vor allem um eine Früherkennung. Ich glaube, wir haben schon eingangs in Block 1 gesagt, dass es sehr wichtig ist, dass eine Früherkennung möglichst gut und umfassend gemacht werden kann.

Weiter unterstützen wir in Artikel 58 den verbesserten Austausch zwischen den kantonalen Vollzugsbehörden. Eine Minderheit möchte ihn verhindern. Wir sind der Meinung, dass dies ein Sicherheitsverlust wäre. Gerade die Vergangenheit hat gezeigt, dass es sehr, sehr wichtig ist, dass diese Behörden die Informationen untereinander austauschen können.

Das Auskunftsrecht in Artikel 63a sieht in Ausnahmefällen und bei einem unverhältnismässigen Aufwand die Möglichkeit einer summarischen Auskunft vor. Auch hier unterstützen wir die Mehrheit, allerdings sind wir etwas kritisch - weshalb ich wieder zu den Verantwortlichen des Nachrichtendienstes schaue. Natürlich soll wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen auf diese Möglichkeit einer summarischen Auskunft zurückgegriffen werden. Ich denke, dass man grundsätzlich das Recht auf eine entsprechende Antwort respektive eine Ausführung bezüglich der getätigten Massnahmen hat.

Bei den Archivierungen gemäss Artikel 68 erwarten wir vom Bundesarchiv, dass es keine Datenhaltung auf Vorrat macht; natürlich ist auch der Rückgriff des Nachrichtendienstes auf das Bundesarchiv unseres Erachtens wirklich nur in Ausnahmefällen zulässig und soll auch entsprechend restriktiv gehandhabt werden.

Ich möchte hier abschliessend noch einmal sagen, was aus Sicht der SVP-Fraktion kritisch ist. Wir sehen Artikel 5 Absatz 6 bezüglich der Umsetzung kritisch, deshalb noch einmal der Aufruf, dass der Nachrichtendienst das wirklich massvoll umsetzen soll. Kritisch sehen wir weiter Artikel 70 zur politischen Steuerung durch den Bundesrat und Artikel 76 zur unabhängigen Aufsichtsbehörde. Obschon hier von "politischer Steuerung durch den Bundesrat" die Rede ist, wollen wir natürlich nicht, dass je nachdem, wie der Bundesrat zusammengesetzt ist, immer wieder von links nach rechts oder von rechts nach links geschwenkt wird.

Zusammengefasst richte ich hier noch einmal einen Aufruf an den Nachrichtendienst, dieses Gesetz nun mit Mass umzusetzen und nicht irgendwie Datenhaltung oder Datensammlung auf Vorrat zu betreiben.

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