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preparatory:AB 375344

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04

Wortprotokoll

Das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates fordert, insbesondere die Möglichkeit eines befristeten Weiterbetriebs der F-5 Tiger bis Ende 2030 als Risikoabsicherung zu prüfen. Zudem soll auch eine erweiterte Nutzungsverlängerung der F/A-18-Flotte über 2030 hinaus geprüft werden.

Eine Nutzungsverlängerung des F-5 oder des F/A-18 über den geplanten Zeitraum hinaus oder gar ein paralleler Betrieb aller drei Flugzeugtypen F-5, F/A-18 und F-35A ist weder militärisch sinnvoll noch wirtschaftlich vertretbar. Die F-5-Flotte ist im Luftkampf bereits seit Jahren chancenlos gegen einen modernen Gegner. Der Bundesrat beantragte deshalb die Ausserdienststellung des[NB]F-5. Das Parlament beschloss diese am 17.[NB]September 2025. In der Folge wurde die Instandhaltung auf ein Minimum reduziert, und die Investitionen wurden eingestellt. Die verbleibenden fünfzehn Maschinen werden sukzessive bis spätestens Ende 2027 stillgelegt, sobald die jeweiligen Flugstunden erreicht sind. Müsste man die F-5 über 2027 hinaus betreiben, würden Kosten in Millionenhöhe entstehen, dies bereits für den Weiterbetrieb ohne jegliche Modernisierung, die aber zwingend notwendig wäre. Für die Modernisierung der F-5 mit moderner Bewaffnung, Radar oder Datalink wären weitere Investitionen notwendig, ein Aufwand, der in der Praxis nur minimale Trainingseinsätze ermöglichen und mehrere Jahre benötigen würde. Der Schutz des Luftraums kann während der Einführungsphase der F-35A auch ohne den F-5 sichergestellt werden.

Die F/A-18C/D stehen ebenfalls an der Grenze ihrer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer. Mit dem Rüstungsprogramm 2017 wurde die Flugstundenlimite pro Flugzeug bereits von 5000 auf 6000 Stunden erhöht und ein Vorrat an Ersatzteilen geschaffen. Dennoch haben sich die Alterungs- und Verfügbarkeitsprobleme schneller verschärft als erwartet. Produktionskapazitäten, Fachwissen und Personal zur Herstellung notwendiger Komponenten werden knapp. In einigen Bereichen müssen bereits heute gebrauchte Teile von anderen Betreibernationen zugekauft werden. Ab den frühen 2030er-Jahren wird die Schweiz rund drei Viertel der weltweit verbleibenden F/A-18C/D-Flotte betreiben. Bei einem Weiterbetrieb müsste die Schweiz folglich künftig den Grossteil der Kosten für Flottenmanagement, Ersatzteilproduktion und Fixkosten tragen. Würden die beiden bisherigen Flugzeugtypen parallel zum F-35A weiterbetrieben, könnten zudem die mit den umliegenden Gemeinden vereinbarten jährlichen Flugbewegungen nicht eingehalten werden.

Zusammenfassend ist die Aufrechterhaltung des Betriebs von Kampfflugzeugen ohne entsprechende Leistungsfähigkeit nicht im Interesse der Sicherheit der Schweiz und der finanziellen Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Aus diesen Gründen ist es notwendig, die Ausserbetriebnahme der F-5 bis spätestens Ende 2027 vollständig abzuschliessen. Die Nutzung der F/A-18 ist bis Anfang der 2030er-Jahre und bis zur Einführung des F-35A zu begrenzen, auch weil die personellen Ressourcen und die Finanzmittel konsequent auf die Einführung und den Betrieb des F-35A zu fokussieren sind. Damit sichern wir nicht nur die Lufthoheit der Schweiz, sondern gewährleisten auch eine effiziente Mittelverwendung.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Postulat abzulehnen.