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preparatory:AB 375379

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04

Wortprotokoll

Die Motion Candan Hasan fordert, dass im Dienstreglement der Armee Vorgaben für Besuche der Armee an Bildungseinrichtungen festgelegt werden.

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass bei Auftritten der Armee gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen, eine besondere Sensibilität gefordert ist. Er weist aber darauf hin, dass bereits heute umfassende Vorgaben für solche Auftritte bestehen. Präsentationen der Armee müssen sachlich, objektiv und informativ sein. Zudem gelten klare Sicherheitsvorschriften, und die zuständigen Behörden müssen ihre Zustimmung erteilen.

Das Schulwesen liegt in der Kompetenz von Kantonen und Gemeinden. Bei einer Präsentation der Armee an Schulen sind die Schulbehörden verantwortlich, die Armee zu informieren, falls aufgrund besonderer Bedürfnisse einzelner Schülerinnen und Schüler Massnahmen ergriffen werden müssen. Auftritte der Armee an Schulen erfolgen in der Regel ohne Gefechtsfahrzeuge und Waffen und dienen dazu, Kinder und Jugendliche stufengerecht über Auftrag, Organisation und Bedeutung der Armee zu informieren. Diese bestehenden Regelungen und die gelebte Praxis gewährleisten bereits heute einen angemessenen Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass keine zusätzlichen Vorschriften notwendig sind. Eine weitere Reglementierung oder ein generelles Verbot des Vorführens von Armeematerial würde die Informationsarbeit im sicherheitspolitischen Bereich einschränken.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.

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