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preparatory:AB 375487

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat hält zum Schutz der Bevölkerung an der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs fest. Dies entspricht auch den Entscheidungen von Parlament und Volk. Ein Abbruch des Beschaffungsprojekts zum jetzigen Zeitpunkt würde aufgrund des Nutzungsendes des F/A-18 zu einer einschneidenden Fähigkeitslücke führen. Bodentruppen und kritische Infrastrukturen wären ohne Schutz durch Kampfflugzeuge äusserst verwundbar. Drohnen und Systeme zur bodengestützten Luftabwehr ersetzen Kampfflugzeuge nicht, sondern ergänzen diese. Es braucht ein Gesamtsystem zur Abwehr von Bedrohungen aus der Luft.

Durch die verschlechterte sicherheitspolitische Lage hat sich der Bedarf an Kampfflugzeugen zusätzlich verstärkt. Zur Wahrung ihrer Lufthoheit und Luftverteidigung in allen Lagen würde die Schweiz zwischen 55 und 70 Kampfflugzeuge benötigen.

Die finanziellen Auswirkungen eines F-35A-Ausstiegs können zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschliessend beziffert werden. Zudem sind sämtliche unserer Arbeiten, etwa im Bereich Immobilien und IT-Infrastruktur, ebenfalls auf den F-35A ausgerichtet und bereits angelaufen. Ein Abbruch dieser Massnahmen würde zu zusätzlichen Kosten führen.

In Bezug auf die Abhängigkeit vom Ausland kann ich Folgendes sagen: Die Schweiz ist bei der Beschaffung sowie beim Betrieb und Unterhalt von Rüstungsgütern auf ausländische Hersteller angewiesen und wird das für grosse Systeme auch in Zukunft sein. Selbst bei europäischen Kampfflugzeugen bestünde neben der Abhängigkeit von einem gewissen europäischen Land auch eine Abhängigkeit von den USA. Der Grund dafür ist, dass bei allen modernen westlichen Kampfflugzeugen zentrale Technologien für die Interoperabilität - etwa im Bereich Datenaustausch oder Kommunikation - US-amerikanischen Ursprungs sind. Eine vollständige Unabhängigkeit beim Betrieb eines Kampfflugzeugs wäre nur möglich, würde die Schweiz ein solches Flugzeug inklusive seiner Komponenten vollständig selbst herstellen. Das ist aus wirtschaftlichen Gründen heute weder möglich noch sinnvoll.

Nichtsdestotrotz gilt es, die Abhängigkeit vom Ausland im Rüstungsbereich so weit wie möglich mit Beschaffungen im Inland zu reduzieren oder ausländische Lieferanten zu diversifizieren. Der Bundesrat hat dazu im vergangenen Jahr die rüstungspolitische Strategie verabschiedet, auf die bereits hingewiesen wurde. Zu den im Postulat geforderten Informationen orientiert das VBS die zuständigen Kommissionen fortlaufend und umfassend.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb das Postulat zur Ablehnung.