Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Ich möchte noch einmal eine allgemeine Bemerkung vorausschicken. Im Folgenden geht es aus der Sicht der Kommission im Wesentlichen darum, dass wir den Entscheid, den wir bei Artikel 58 stillschweigend gefällt haben, in denjenigen Sozialversicherungsgesetzen umsetzen, die noch keine Einsprache kennen - also bei der AHV, bei den Ergänzungsleistungen, bei der Erwerbsersatzordnung und bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft. Das ist aus der Sicht Ihrer Kommission der Hauptpunkt der Anpassungen im Anhang.
Beim Anhang 1 habe ich nur eine kurze Bemerkung zu den Artikeln 27 und 52 anzubringen: Die Definition der Geburtsgebrechen in Artikel 3 Absatz 2 des Allgemeinen Teils macht einen entsprechenden Verweis in den Artikeln 27 und 52 notwendig.
Auf der Fahne ist der Antrag Ihrer Kommission bei Artikel 27 - meines Erachtens versehentlich - unter die Rubrik "Nationalrat" gerutscht; er gehört unter die Rubrik "Kommission des Ständerates".