Andrey Gerhard · Nationalrat · 2026-06-04
Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2026-06-04
Wortprotokoll
Diese Motion ist mittlerweile obsolet. Die Beträge, die Kollege Salzmann und ich darin fordern, haben wir im Voranschlag 2026 gesprochen. Ich erlaube mir aber trotzdem, noch ein paar Dinge zu sagen, weil wir damals diese gleichlautenden Motionen Andrey 25.3227 und Salzmann 25.3191 nicht gemeinsam beraten durften, obwohl sich die Sicherheitspolitische Kommission das gewünscht hätte. Das Büro lehnte diesen Antrag ab. Wie gesagt, das gibt mir jetzt die Möglichkeit, noch zwei, drei Dinge zu sagen.
Was wollten wir mit dieser Motion? Es ist etwas, das schon eine Weile ein Thema ist, nämlich, dass das Bundesamt für Cybersicherheit, ehemals National Cyber Security Centre Switzerland (NCSC), mehr Mittel bekommen soll. Das war eigentlich schon vor mehreren Jahren unbestritten. Schon Ihre Vorgängerin, Herr Bundesrat Pfister, war sich dessen bewusst und hatte angekündigt, dass man da etwas machen werde. Mehrere Jahre erinnerten wir immer wieder daran. Es bestand eigentlich auch ein Konsens im Parlament darüber, dass man das tun sollte; getan wurde aber nichts. Über mehrere Jahre gab es keine Erhöhung und auch keine entsprechende Finanzplanung, diesem Amt mehr Mittel zu geben.
Kollege Salzmann und ich haben dann halt die Initiative selber übernommen und diese Motion formuliert, in welcher es eigentlich darum geht, dem Amt im ersten Jahr substanziell mehr Mittel und dann in den Folgejahren noch etwas mehr zu geben. Damit das haushaltsneutral hätte finanziert werden können, wäre die Kompensation im VBS als Gegengewicht vorgesehen gewesen, ganz spezifisch bei Digitalisierungsvorhaben des Militärs.
Nun haben wir das, wie gesagt, gesprochen. Wir haben in der vergangenen Verhandlung des Voranschlags die 10 Millionen Franken dem Bundesamt für Cybersicherheit zusätzlich zugesprochen. Dann haben wir aber noch eine kleine Geschichte eingebaut, und zwar haben wir beim VBS keine Kompensation verlangt, sondern eine zusätzliche Unterstützung bezüglich eines anderen Themas eingebaut.
Sie erinnern sich vielleicht: Der ehemalige Chef der Armee, Thomas Süssli, informierte die Bundeskanzlei im Herbst vergangenen Jahres, die Armee könne nichts mit der Microsoft-Office-365-Lösung anfangen - also mit der Cloud-Lösung, welche die Bundesverwaltung ausgerollt hatte -, weil dieses System dem Cloud Act der USA unterstellt sei. Das bedeutet ganz konkret, dass die amerikanische Administration im Rahmen dieser Infrastruktur auch extraterritorial Zugriff auf Daten erhalten kann, das heisst, auch wenn ein Server in der Schweiz steht. Solange diese Infrastruktur von einer amerikanischen Firma beherrscht ist, ist der Zugriff grundsätzlich möglich.
Die Armee bzw. Thomas Süssli hielt zu Recht fest, dass das fürs Militär keine Option sein kann. Er gab uns in diesem Brief aber auch einen Steilpass und sagte, das Militär bzw. die Armee sei grundsätzlich bereit, der zivilen Verwaltung zu helfen, eine Exit-Strategie zu etablieren, um eine alternative, souveräne Lösung umzusetzen. Die Bundeskanzlei ist sowieso schon seit einer Weile daran, jetzt auch mit der Unterstützung des VBS, was mich persönlich sehr freut.
Langer Rede kurzer Sinn: Es hat lange gedauert, aber ich glaube, was lange währt, wird endlich gut. Es ist ein Beitrag zur Umsetzung des Anliegens dieser Motion, es geht in Richtung mehr digitale Souveränität und mehr Cybersicherheit insbesondere im zivilen Bereich. Das freut mich natürlich. [GZ]
Ich ziehe die Motion deshalb zurück.