Candan Hasan · Nationalrat · 2026-06-04
Candan Hasan · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-04
Wortprotokoll
Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt sowie Diskriminierungen sind in der Armee leider an der Tagesordnung. Dieser Umstand allein überrascht nicht, denn diese Phänomene sind ein gesamtgesellschaftliches Problem, vor allem ein Männerproblem. Weshalb sollte da die Armee davon ausgenommen sein?
Was aber überrascht und schockiert, ist das Ausmass des Problems. Eine Umfrage der Armee brachte Erschreckendes zum Vorschein: Jede zweite Person wurde schon diskriminiert, rund 40 Prozent haben sexualisierte Gewalt erlebt, vor allem Frauen. Am häufigsten sind verbale Angriffe - darunter etwa sexistische oder homophobe Sprüche oder Witze. Solche haben rund 80 Prozent der Armeeangehörigen erlebt. Dass der Grossteil der Fälle verbale Gewalt betrifft, macht es nicht harmloser, denn Worte kreieren die Atmosphäre, in der auch körperliche Übergriffe stattfinden, und normalisieren die Gewalt.
Es gibt zahlreiche Berichte über sexualisierte Gewalt in der Armee, so zum Fall eines Unteroffiziers, der eine Soldatin im Schlaf am Rande des WEF geschändet hat. Er zog die schlafende Soldatin aus, steckte ihr die Finger in die Vagina, legte seinen Penis in ihre Hand und küsste sie. Das Militärgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Er musste die Strafe also nicht absitzen.
Eine andere Soldatin berichtet von einem Erlebnis mit einem Kameraden, welcher ihr im Militärfahrzeug zwischen die Beine fasste und ein einschlägiges Geräusch machte. "Das war schon sehr unangenehm", so die Soldatin. Den zweiten unschönen Moment erlebte sie dann aber vor der Militärjustiz. "Ich wurde zum Vorfall befragt, in einem leicht vorwurfsvollen Ton. Sie geben einem nicht das Gefühl, dass man zu Recht aufgewühlt ist, wenn so etwas passiert." Dies die Zitate der Frau. Der Mann blieb. Sie wechselte die Kompanie, weil sie ihn nicht mehr sehen wollte - zu Recht. Doch später in der Unteroffiziersschule liess es sich nicht vermeiden, dass sie dem Mann wieder begegnete.
Oder ein dritter Fall eines Wachtmeisters, der sich zu einer Soldatin ins Bett legte und dies vorher sogar per SMS ankündigte. Trotz des Neins der Soldatin lag er die ganze Nacht eng neben ihr und umarmte sie. Knapp zwei Jahre danach wurde der Wachtmeister von der Militärjustiz zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt.
Dass die Armee den Handlungsbedarf erkennt und Massnahmen umsetzen möchte, unter anderem eine verstärkte Sensibilisierung, ist unterstützenswert und notwendig, leider aber nicht hinreichend. Ebenso braucht es strukturelle Anpassungen, welche die konsequente Bekämpfung und Strafverfolgung der Übergriffe sicherstellen.
Das Militärgericht ist ein Milizgericht, welches sich jeweils aus fünf Personen zusammensetzt: einem Präsidenten, der als Einziger Jurist sein muss, zwei Offizieren und zwei Unteroffizieren oder Angehörigen der Mannschaft. An Verhandlungen treten sie in Uniform auf. Diese Personen werden ihre Aufgaben gewissenhaft ausüben, doch die Fälle und Urteile sowie die Verfahren lassen mich zum Schluss kommen, dass der Schutz und die Integrität der betroffenen Personen in der Militärjustiz nicht in jedem Fall im selben Masse gewährleistet werden können wie in der zivilen Justiz. Gleichzeitig bleibt der Vorwurf des Interessenkonfliktes nicht ausräumbar und die Unabhängigkeit nicht vollends gewährleistet, wenn eine Institution mit eigenen Personen über sich selbst richtet. Dass der Anteil der Frauen bei den Mitgliedern von Truppengerichten 33 Prozent beträgt - bei Zivilgerichten liegt er bei 40 Prozent -, ändert an diesem Umstand nichts.
Die Militärgerichte werden vor allem mit dem Argument legitimiert, dass es ein Fachgremium brauche, welches sich zum Beispiel mit dem militärischen Material und mit Waffen auskenne. Doch dieses Argument zieht hier nicht: Bei Sexualdelikten weisen die kantonalen Gerichte die grössere Expertise aus, da sie solche Fälle häufiger verhandeln und die Richterinnen und Richter die Besonderheiten des Sexualstrafrechts kennen. Viele Staatsanwaltschaften und Gerichte verfügen über mehr Erfahrung mit traumatisierten Opfern, der Beweiswürdigung bei Sexualdelikten oder Opferschutzmassnahmen.
Aus diesen Überlegungen und in Anbetracht der Entwicklungen bin ich der Meinung, dass die Schweizer Militärjustiz im Bereich der sexuellen Gewalt zwingend zu überprüfen und zu reformieren ist. Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt sowie Diskriminierungen gehören immer gleich beurteilt, verfolgt und bestraft.
Ich danke Ihnen, wenn Sie mein Postulat unterstützen.