Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-08
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-08
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Wyssmann, Personen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, müssen ihr Fahrzeug innerhalb von zwölf Monaten in der Schweiz immatrikulieren. Der Vollzug dieser Bestimmung - es ist eine zwingende Bestimmung - liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Diese stellen im Rahmen ihrer ordentlichen Kontrolltätigkeit sicher, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Ebenso erfolgt die Erhebung von Daten zur Fahrzeugzulassung und zu den Motorfahrzeugabgaben durch die Kantone. Eine gesamtschweizerische Erhebung wird zurzeit nicht durchgeführt und ist auch nicht vorgesehen. Dem Bund liegen deshalb keine Angaben zur Anzahl der in der Schweiz verkehrenden Fahrzeuge mit ausländischen Kontrollschildern von zugewanderten Personen oder zu den daraus resultierenden Mindereinnahmen vor.