Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-08
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-08
Wortprotokoll
Die Schweiz hat ihre fahrzeugtechnischen Vorschriften mehrheitlich mit jenen der EU harmonisiert. Diese Bau- und Ausrüstungsvorschriften schreiben die Ausrüstung mit verschiedenen Assistenzsystemen bei neuen Fahrzeugen vor. Eine nachträgliche, dauerhafte Abschaltung ist nicht zulässig. Wer an einem Fahrzeug unerlaubte Änderungen vornimmt oder dazu Gehilfenschaft leistet, wird mit Busse bestraft. Das genaue Strafmass wird dabei im ordentlichen Verfahren und unter Würdigung der konkreten Umstände durch ein Gericht festgelegt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Umfang und Ausmass von Assistenz- und Warnsystemen zunehmend kritisch hinterfragt werden. Er wird die Situation weiterhin genau beobachten und bei Bedarf die notwendigen Massnahmen ergreifen.