Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-08
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für eine grundlegende Änderung des bestehenden Governance-Modells für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen. Die Verfasser des Berichtes der GPK-S stimmen dem grundsätzlichen Modell ebenfalls zu und empfehlen punktuelle Verbesserungen. Das Bundesamt für Verkehr ist bestrebt, das bestehende Modell in dieser Weise zu optimieren. Die Verantwortung für einen sicheren und robusten Bahnbetrieb liegt bei den Bahnen. Damit sie diese Verantwortung übernehmen können, müssen sie die fahrplantechnischen Planungsgrundlagen mitbestimmen können.
Das BAV agiert in der Planung der Ausbauschritte als Prozessführer und bezieht die Bahnen gemäss Artikel 48d des Eisenbahngesetzes auf geeignete Weise ein. Dabei beauftragt es SBB Infrastruktur mit der Erstellung der Angebotsplanungen. Die Eingabe der Angebotsziele erfolgt für den Fernverkehr durch SBB Personenverkehr, gemeinsam mit der Schweizerischen Südostbahn und der Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn, die ebenfalls Fernverkehrslinien betreiben. Für den Regionalverkehr geben die Kantone die Angebotsziele ein, für den Güterverkehr der Verband öffentlicher Verkehr. Unter den Planungspartnern herrscht Konsens, dass für attraktive Reiseketten aus allen Regionen zunächst der nationale und internationale Fern- und Güterverkehr zu planen ist. Nach Abschluss der Planungen wählt das BAV die Angebotsziele aufgrund des Nutzen-Kosten-Verhältnisses aus; zur Bewertung zieht es dabei Ingenieurbüros bei. Die finale Entscheidung für einen Angebotsausbau - das ist wichtig - obliegt dem Parlament in vierjährlichen Schritten im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogramms.