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Pfister Martin · Bundesrat · 2026-06-08

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-08

Wortprotokoll

Die Projektverlängerung um zwei Jahre ist auf die gestaffelte Durchführung der Plangenehmigungsverfahren und der Realisierung der Schutzbauten Strasse und Bahn zurückzuführen. Damit können die Bauabläufe besser entflochten und optimiert werden.

Mehrkosten entstehen allenfalls durch die allgemeine Preisentwicklung sowie durch zusätzlichen Personal- und Sachaufwand. Aufgrund der unbekannten Preisentwicklungen bis 2047 - etwa infolge des Anstiegs der Baupreise - ist eine genaue Prognose nicht möglich. Deshalb wurden zur Deckung von Risiken 760 Millionen Franken eingestellt. Die Gesamtkosten bleiben jedoch innerhalb des bewilligten Verpflichtungskredits von 2,59 Milliarden Franken, da dieser auch mögliche Kostensteigerungen abdeckt. Die Kosten werden zudem laufend optimiert, wo das möglich ist. So konnte in der Planung die Schutzgalerie für die Bahn verkleinert und das Abbauvolumen der Fluh deutlich reduziert werden.