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Ettlin Erich · Ständerat · 2026-06-08

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-08

Wortprotokoll

Wir haben bei diesem Geschäft noch grundsätzliche Differenzen zum Nationalrat, und das Ziel ist es, dass wir das Geschäft in dieser Session abschliessen.

Was nicht mehr zur Diskussion steht - man kann es wiederholen -, ist, dass die 13.[NB]AHV-Rente in diesem Jahr ausbezahlt wird, natürlich nur an die Personen, die auch das Recht darauf haben. Das ist im Entwurf 1 geregelt; dieser wurde angenommen. Die 13.[NB]AHV-Rente kostet in diesem Jahr etwa 4,2 Milliarden Franken, und die jährlichen Kosten werden mit den Jahren auf 5 Milliarden Franken steigen. Das ist so weit klar.

Der Nationalrat hielt in dieser Session mit 99 zu 97 Stimmen an seinem Konzept fest. Er sieht vor, dass die 13.[NB]AHV-Rente nur mit der Mehrwertsteuer finanziert wird, konkret mit einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,5 Prozentpunkte, die befristet sein soll. Neu soll sie bis Ende 2033 befristet sein; der Nationalrat hatte zuvor eine Befristung bis Ende 2030 vorgesehen und nahm hier dann eine Verlängerung vor. Er nahm in seinem Konzept auch noch eine weitere Anpassung vor, nämlich dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent für Nahrungsmittel usw. nicht angepasst werden soll, sondern nur der Sondersatz für die Hotellerie und der Normalsatz. Das ist das Konzept, das mit 99 zu 97 Stimmen vom Nationalrat angenommen und dann unserer Kommission vorgelegt wurde.

Wir haben dieses Konzept inzwischen behandelt und kommen jetzt mit dem ständerätlichen Konzept wieder auf Sie zu.

Sie erinnern sich: Unser Konzept sieht eine Mischvariante aus einer Erhöhung der Lohnbeiträge und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer vor; beide Erhöhungen sind nicht befristet. Die Lohnbeiträge sollen um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden, die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte. Bei den Lohnbeiträgen ergibt dies etwa 1,5 Milliarden Franken, bei der Mehrwertsteuer etwa 1,4 Milliarden Franken; zusammen sind das etwa 3 Milliarden Franken. Etwa 4,2 Milliarden Franken würde es insgesamt brauchen; wir finanzieren die 13.[NB]AHV-Rente damit also nicht genau eins zu eins.

Zudem enthält unser System einen Automatismus, der vorsieht, dass der Bundesrat eine weitere Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte vornehmen muss, wenn der AHV-Ausgleichsfonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Dieser Automatismus wurde stark kritisiert; wie gesagt, müsste der Fonds dafür unter 80 Prozent fallen.

Der Entwurf 2 sieht die Lohnbeitragserhöhung vor, der Entwurf 3 die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Das Volk muss über die Mehrwertsteuererhöhung abstimmen, weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt. Wir haben das letzte Mal die Entwürfe 2 und 3 miteinander verbunden. Diese Verbindung bedeutet Folgendes: Wenn das Volk die Mehrwertsteuererhöhung ablehnen würde, dann würde auch keine Lohnbeitragserhöhung stattfinden - dann wäre gar nichts vorhanden. Dann müsste man neu über die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente diskutieren. Diese Verbindung haben wir also vorgenommen, und damit haben wir uns dem Nationalrat angenähert.

Der Ständerat hatte ausserdem die Regelung zur Finanzierung der Mitte-Initiative "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!", die den Ehepaarplafond auf 200 Prozent erhöhen will, vom Entwurf 3 abgetrennt und in einen Entwurf 4 verschoben. Dieser Entwurf 4 liegt nicht mehr vor; die vom Ständerat beschlossene Teilung von Entwurf 3 wurde vom Nationalrat abgelehnt. Der Ständerat wollte die Finanzierung einer allfälligen Initiative, die den Plafond erhöht, vom Entwurf 3 abtrennen. Das wäre mit dem Entwurf 4 passiert, aber wir hätten nicht in dieser Session darüber abgestimmt, sondern völlig separat.

Ihre Kommission beriet die Differenzen zum Nationalrat an der Sitzung vom 4.[NB]Juni 2026. So viel kann man festhalten: Die Mehrheit Ihrer Kommission hält am Modell des Ständerates fest, und zwar mit einer Mischvariante aus einer Lohnbeitrags- und einer Mehrwertsteuererhöhung. Aber wir haben auch Änderungen am Ständeratsmodell vorgenommen, um auf den Nationalrat zuzugehen und die Differenzen möglichst zu verkleinern.

Wir haben zwei Hauptpunkte angepasst. Der erste ist der Automatismus, gemäss dem der Bundesrat die Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte erhöhen soll, wenn der AHV-Fonds unter 80 Prozent fällt. Diesen Automatismus haben wir aus unserem Konzept entfernt; wir bleiben hier also beim geltenden Recht. Sie sehen das bei Artikel 107 auf Seite 10 der Fahne. Gemäss geltendem Recht darf der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken. Das sind momentan etwa 60 Milliarden Franken; der Betrag einer Jahresausgabe geht gegen 70 Milliarden Franken. Das ist die Absicherung unserer AHV. Hier soll also das geltende Recht beibehalten werden. Der Fonds sollte nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken, aber es ist kein Mechanismus wie z.[NB]B. eine Erhöhung von Beiträgen oder der Mehrwertsteuer damit verbunden, falls dies trotzdem passiert.

Wir wollten ursprünglich einen stärkeren Prüfmechanismus für den Bundesrat einführen; auch darauf haben wir verzichtet. Wir sind jetzt beim geltenden Recht und auch hier beim Nationalrat. Wir sind dem Nationalrat entgegengekommen und hoffen dann, dass der Nationalrat das auch schätzt, was wir hier machen. Diese Anpassung haben wir mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen in der Kommission angenommen. Es gibt keine Minderheit. Es ist ein Teil des Konzeptes, dass wir hier keine Differenz mehr haben.

Die zweite Anpassung betrifft die Mehrwertsteuererhöhung. Wir belassen 0,4 Prozent unbefristet; aber wir erhöhen ebenfalls, wie der Nationalrat, nicht alle drei Sätze, also nicht den Hotelleriesatz, den normalen Satz und den reduzierten Satz. Wir belassen den reduzierten Satz bei 2,6 Prozent. Damit werden die normalen Ausgaben, die eine Familie tätigt, also für Nahrungsmittel usw., nicht von dieser Erhöhung betroffen sein. Der reduzierte Satz macht etwa 5 Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen aus oder anders gesagt: Wenn wir auf die Erhöhung des reduzierten Satzes verzichten, fehlen uns 100 Millionen Franken, aber - das hat man uns aufgezeigt - das ist in unserem Konzept verkraftbar.

Damit war unser Konzept bereinigt. Wir haben keinen Automatismus mehr beim Fonds und eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,4 Prozent ohne Anhebung beim reduzierten Satz. Dieses neue, angepasste Konzept wurde in Ihrer Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Die Minderheit Dittli wird sich noch dazu äussern; sie folgt hier dem Nationalrat.

Wir haben uns auch die Finanzperspektiven unserer angepassten Variante bis 2040 aufzeigen lassen; weiter reicht der Horizont nicht. Bis 2040 ist der Fonds praktisch bei 100 Prozent. Wenn ich jetzt noch das Ergebnis 2025 einrechne - das lag noch nicht vor, aber man hat uns gesagt, etwa 2 Prozentpunkte könne man zum Fondsbestand dazurechnen -, dann sind wir 2040 mit dieser Anpassung etwa bei 97 Prozent. Der Bundesrat hatte in seiner Vernehmlassungsvorlage geschrieben, wenn die 13.[NB]AHV-Rente finanziert sei und keine Lücke dadurch entstehe, müsse er auch in der AHV 2030 keine Anpassung vornehmen. Das würden wir hiermit erfüllen, und somit wäre unsere Aufgabe erfüllt. So viel zum Konzept.

Jetzt sage ich noch schnell etwas zum Entwurf[NB]4. Dieser ist zwar nicht mehr im Konzept enthalten - wir haben den Entwurf 4 abgespaltet -, aber noch Bestandteil davon. Die Möglichkeit, die Umsetzung eines allfälligen Gegenvorschlages oder der Initiative zu finanzieren, ist im Entwurf 4 enthalten, das ist Artikel 130, "Mehrwertsteuer", Absatz 3sexies der Bundesverfassung. Sie finden diesen auf Seite 23 der Fahne. Der Nationalrat hat diese Teilung mit 99 zu 96 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt; er lehnt den Entwurf 4 also ab. Wir haben dann darüber diskutiert, was es heisst, wenn wir daran festhalten. Dann befinden wir uns dort auch im Differenzbereinigungsverfahren. Das hat jetzt direkt nichts mit unserer Vorlage heute zu tun. Wir sind im Differenzbereinigungsverfahren und hätten nur noch eine Runde zu absolvieren. Da hat Ihre Kommission einstimmig gesagt: Das lohnt sich nicht. Das ist jetzt halt so, dass der Nationalrat den Entwurf 4 nicht will; es wird vermutlich auch beim nächsten Mal nicht anders sein.

Wenn man den Entwurf 4 jetzt abschiesst - ich sage dem so - oder beerdigt, hat dies wiederum den Nachteil, dass die Umsetzung eines allfälligen Gegenvorschlages oder der Initiative selber nicht finanziert werden könnte. Möchte man dies, müsste man den Plafond erhöhen und das auch finanzieren. Man müsste neu mit einer Kommissionsinitiative oder mit einer parlamentarischen Initiative starten und von vorne anfangen. Aber das ist jetzt halt so. Die Kommission hat aus verfahrenstechnischen Gründen gesagt, es bringe nichts, daran noch festzuhalten und das in einer Runde noch zu retten versuchen. Deshalb haben wir einstimmig darauf verzichtet, diesen Entwurf 4 aufrechtzuerhalten; dieser ist damit beerdigt.

Herr Präsident, so viel zum Konzept. Wir können dann die Fahne durchbesprechen. Ich habe weiter nicht viel zu sagen, ausser zum neu eingeführten Artikel 115; diesen habe ich jetzt nicht beschrieben. Ich komme dann bei der Beratung von Seite 13 der Fahne dazu, wenn das so in Ordnung ist.