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Germann Hannes · Ständerat · 2026-06-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-08

Wortprotokoll

Manchmal lohnt es sich, bei einer Vorlage einen Schritt zurückzutreten und sich zu fragen, was wir hier eigentlich machen. Wir diskutieren heute nicht primär über die Stopfleber-Initiative. Diese lehnen Bundesrat, Nationalrat und auch die Kommission ab. Darüber besteht weitgehende Einigkeit. Wir diskutieren über einen Gegenvorschlag, der ein Problem lösen will, ohne zu sagen, wie die Lösung am Ende aussehen soll. Auch deshalb beantrage ich Nichteintreten.

Die Schweiz hat die Produktion von Stopfleber verboten. Das ist seit Jahrzehnten so, niemand in diesem Land will das ändern. Aber heute geht es um die Frage, ob wir beginnen wollen, ausländische Produktionsmethoden über das Schweizer Recht schrittweise zu steuern. Wenn wir diesen Weg einschlagen, sollten wir wenigstens ehrlich sein. Denn dann geht es nicht nur um Stopfleber, dann geht es um einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel. Dann stellt sich die Frage, welche Produkte künftig noch importiert werden dürfen, nach welchen Kriterien und wer das entscheidet. Der Bundesrat? Die Verwaltung? Alle fünf Jahre soll ein neuer Bericht folgen, immer mit neuen Forderungen, dies frei nach dem Motto: heute Stopfleber, morgen andere Fleischprodukte, übermorgen wieder andere Lebensmittel. Wer die Debatten der letzten Jahre verfolgt hat, weiss genau, dass dies kein theoretisches Szenario ist.

Mich stört aber noch etwas anderes: Mit der Umsetzung der Motionen Haab 20.3021 und 20.4267 der WBK-S, also unserer Kommission, wurde auf Verordnungsstufe eine Deklarationspflicht für die entsprechenden Produkte - hören Sie gut zu - ab 1.[NB]Juli 2025 mit einer zweijährigen Übergangsfrist eingeführt. Was heisst das? Es bedeutet nichts anderes, als dass die neue Kennzeichnungspflicht noch gar nicht vollständig wirksam ist, auch nicht sein kann. Was also soll die zusätzliche Anhebung der Deklarationspflicht von der Verordnungs- auf die Gesetzesebene? Das kann allein schon aus verfahrenstechnischen Gründen nicht zielführend sein. Die Wirkung kann jetzt ja gar noch nicht abgeschätzt werden. Trotzdem beschliessen wir bereits die nächste Regulierungsstufe. Das ist Politik nach dem Motto: Wir wissen nicht so recht, was zu tun ist, also machen wir doch einmal ein Gesetz.

Hand aufs Herz: Glaubt wirklich jemand im Saal, dass die Schweiz mit rund 1 Prozent des weltweiten Stopflebermarktes die Produktionsmethoden in Frankreich oder anderswo verändern wird?

Noch ein Schwachpunkt: Der Gegenentwurf beschränkt sich auf gewerbsmässige Importe und lässt private Einfuhren unberührt. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich kaum begründbar. Zudem würden die Importe wohl einfach in die privaten Kanäle verlagert, was den Einkaufstourismus auch bei weiteren Lebensmitteln zusätzlich ankurbeln würde.

Sie lösen mit dem Gegenvorschlag also keine Probleme und reduzieren das Tierleid im Ausland in Anbetracht der unbedeutenden Importmengen kaum. Dafür riskieren wir Handelskonflikte, Rechtsunsicherheit und neue Bürokratie für einen Effekt, der bestenfalls symbolisch ist. Die Schweiz war immer dann stark, wenn sie auf Transparenz, Eigenverantwortung und mündige Konsumentinnen und Konsumenten gesetzt hat. Wer keine Stopfleber essen will, soll keine Stopfleber essen. Wer sie verkaufen will, soll klar deklarieren müssen, wie sie hergestellt wurde. Aber der Staat muss nicht jede moralische Debatte in ein neues Gesetz giessen. Wir sind doch kein globales Ernährungsgericht. Wir sollten aufpassen, dass wir aus berechtigter Empörung nicht schrittweise einen Mechanismus schaffen, mit dem künftig immer mehr Produkte aufgrund politischer oder moralischer Bewertungen eingeschränkt werden können.

Darum bitte ich Sie, auf diese ebenso schönfärberische wie bürokratische Vorlage gar nicht erst einzutreten. Auch mit den vorliegenden Einzelanträgen machen Sie den gründlich missratenen Gegenentwurf nicht wirklich besser. Vergessen wir nicht, dass die Foie gras gerade in der französischsprachigen Schweiz ein traditionelles Kulturgut ist. Zwingen Sie also die welschen Mitbewohner nicht, sich statt beim Schweizer Fachhandel mit klar deklarierten Produkten künftig auf dem Schwarzmarkt oder im Ausland eindecken zu müssen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihr Nichteintreten.