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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2026-06-08

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2026-06-08

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst zum Rückweisungsantrag, zum Antrag der Minderheit IV (Schlatter).

Von 1969 bis 1982 versenkte die Schweiz 7420 Fässer Atommüll, also tonnenweise Atommüll, im Nordatlantik. Ob die Fässer heute noch dicht sind, weiss niemand. Zurückholen kann man sie nicht. Das war die Entsorgungsstrategie der ersten Atomgeneration: versenken und vergessen. 1993 wurde die Meeresversenkung weltweit verboten. Seither sucht die Schweiz ein Tiefenlager. Seit über 50 Jahren bohrt die Nagra Löcher in den Schweizer Boden, und mit dem Bau des Lagers in Nördlich Lägern soll erst 2045 begonnen werden. Ab 2060 sollen dort dann hochradioaktive Abfälle eingelagert werden. Das Verfahren läuft noch, die Finanzierung ist unsicher, der geäufnete Fonds wird nach Einschätzung vieler Expertinnen und Experten nicht ausreichen. Das ist der heutige Stand beim Abfall der bestehenden Kraftwerke, denn das geplante Tiefenlager in Nördlich Lägern ist ausschliesslich für den Atommüll der bestehenden Atomkraftwerke ausgelegt.

Ein neues Atomkraftwerk bedeutet zwingend ein zweites Tiefenlager. Dessen Standort ist unbekannt; auch bei Verfahren und Kosten ist alles noch offen. Die erste Atomgeneration hat die Entsorgungsfrage verdrängt und auf später verschoben. Wir hätten jetzt die Möglichkeit, es besser zu machen, also vorauszudenken, bevor wir entscheiden.

Genau das verlangt mein Rückweisungsantrag. Er verlangt, dass der Bundesrat aufzeigt, nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren eine zweite Standortauswahl durchgeführt werden soll. Das letzte hat über zwanzig Jahre gedauert und ist noch nicht abgeschlossen. Das sollte uns zu denken geben. Weiter verlangt mein Antrag, dass die Kosten für ein zweites Tiefenlager nicht auf die bestehenden Entsorgungsfonds abgewälzt werden. Diese Fonds wurden von den heutigen Betreibern für den bestehenden Abfall geäufnet. Neue Abfälle aus neuen Kraftwerken müssen von neuen Investoren finanziert werden. Das muss gesetzlich verankert sein, bevor das Neubauverbot fällt. Weil es sich dabei im Kern eben auch um Finanzierungsfragen handelt, ziehe ich den Antrag der Minderheit IV (Schlatter) zugunsten des Antrags der Minderheit I (Wismer Priska) zurück. Finanzierung, Betrieb und Entsorgung hängen zusammen und müssen zusammen gedacht werden.

Ich äussere mich nun noch zur Minderheit Schlatter bei Artikel[NB]13. Wir reden in dieser Debatte über Energie und über Kosten, aber es gibt etwas, das mindestens genauso schwer wiegt und zu wenig Raum bekommt: die untrennbare Verbindung zwischen ziviler Kernenergie und militärischer Nukleartechnologie. Atomkraft und Atomwaffe teilen dieselbe Grundlage, dieselben Materialien, dieselben Anreicherungsverfahren, dieselben industriellen Lieferketten. Wer Kernkraftwerke baut, bewegt sich in einem Technologieumfeld, das strukturell mit der Rüstungsindustrie verflochten ist. Deshalb verlange ich in meinem Minderheitsantrag, dass alle am Bau beteiligten Unternehmen nachweisen, dass sie nicht in Geschäftsbeziehungen mit Organisationen stehen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Weitergabe von Atomwaffen beteiligt sind - unabhängig geprüft, regelmässig aktualisiert.

Die Schweiz ist Depositarstaat der Genfer Konventionen und Sitzstaat des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, und sie setzt sich für nukleare Abrüstung ein. Diese humanitäre Tradition ist eine Haltung, die verpflichtet. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick auf die Realität. Es gibt weltweit nur vier Firmen, die kommerzielle Kernkraftwerke bauen: Rosatom aus Russland, direkt eingebunden in Russlands Atomwaffenarsenal, aktiv in der Ukraine, aktiv in Saporischschja; EDF aus Frankreich, Staatsunternehmen eines Landes, das seine Nukleartechnologie als geopolitisches Instrument einsetzt; Westinghouse aus den USA, eingebettet in einen Rüstungskonzern; und die China National Nuclear Corporation, direkt dem chinesischen Militärapparat zugeordnet. Jede einzelne dieser Firmen ist strukturell mit staatlichen Atomprogrammen verflochten. Andere gibt es schlicht nicht.

Was bedeutet das jetzt für meinen Antrag? Wer ihn unterstützt, verlangt vom Bundesrat zumindest eine Antwort darauf, wie er mit dieser Verflechtung umgehen will. Wer ihn ablehnt, sagt damit, dass ihm diese Frage egal ist. Beides ist eine politische Aussage, und der Rat sollte sie bewusst treffen. Wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen, dann bemühen wir uns als Land wenigstens um die Abgrenzung. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.