Fässler Daniel · Ständerat · 2026-06-09
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-09
Wortprotokoll
Der Nationalrat möchte, dass sich der Bundesrat bei der Ansetzung der Abstimmungstermine im Grundsatz an zeitlichen Kriterien zu orientieren habe. Er möchte damit die parlamentarische Initiative 24.423 seiner Staatspolitischen Kommission umsetzen, der vor zwei Jahren notabene auch unsere Kommission Folge gegeben hat. Nach dem Willen des Nationalrates sollen somit Volksinitiativen nach dem Datum ihrer Einreichung zur Abstimmung gelangen und Erlasse, die dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen, nach dem Datum der Schlussabstimmung.
Diese Grundsatzregel hat der Nationalrat mit einer Aufzählung von Gründen ergänzt, bei deren Vorliegen der Bundesrat von der nach zeitlichen Kriterien bestimmten Reihenfolge abweichen kann. Mit dieser Liste, mit dieser Auflistung von Gründen wird dem Bundesrat ein beachtliches Ermessen eingeräumt. Ich verzichte darauf, Ihnen die sechs Gründe aufzuzählen; Sie finden diese auf der Fahne. Nach Auffassung der Minderheit sind diese Gründe selbsterklärend. Nur so viel: Wenn der Bundesrat aus einem anderen Grund die Chronologie nicht beachten will, dann müssen dies politische Motive sein, die man auch an die Willkür grenzend bezeichnen könnte.
Das Beispiel der Volksinitiative der CVP, welches die Berichterstatterin erwähnt hat, ist meines Erachtens ein schlechtes Beispiel. Dort war es nämlich der Bundesrat selber, der das Schlamassel verursachte, indem er in der Diskussion in den Räten und dann auch im Abstimmungsbüchlein nicht korrekte Zahlen erwähnte.
Nun, die Berichterstatterin hat es gesagt: Für den Nationalrat ist die gesetzliche Vorgabe an den Bundesrat ein Kern dieser Vorlage, da mit einer Zuteilung der Abstimmungsvorlagen nach zeitlichen Kriterien die Volksrechte gestärkt werden und der Spielraum des Bundesrates eingeschränkt wird. Die Minderheit, die man mit Blick auf die darin vertretenen Ratsmitglieder als divers bezeichnen kann, teilt diese Meinung. Bei der ersten Beratung hiess der Nationalrat diesen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission einstimmig gut, bei der zweiten Beratung vom letzten Donnerstag noch mit 102 zu 91 Stimmen. Mit einer Zustimmung zur Minderheit können Sie heute diese Differenz schliessen.
Ich empfehle Ihnen in diesem Sinn im Namen der Minderheit, dem Nationalrat zu folgen.