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Fässler Daniel · Ständerat · 2026-06-10

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-10

Wortprotokoll

Wir haben bei Artikel 15bbis entschieden, dass eine Sanierung oder der Ersatz von Höchst- und Hochspannungsleitungen, von Ausnahmen abgesehen, auf dem bisherigen Trassee realisiert werden kann. Ich habe erwähnt, dass diese Vorhaben damit gleichzeitig von der Sachplanpflicht ausgenommen werden. Die entsprechende Regelung findet sich im neuen Absatz 1bis von Artikel 15e. Diese durch den Bundesrat beantragte und vom Nationalrat angenommene Ergänzung war in der Kommission unbestritten.

Zu reden gab hingegen eine Ergänzung des Nationalrates. Die grosse Kammer möchte, dass auch Vorhaben, die unmittelbar neben Eisenbahntrassen oder Nationalstrassen realisiert werden können, von der Sachplanpflicht ausgenommen werden können. Die Kommission wehrt sich nicht dagegen, möchte Absatz 1ter aber präzisieren. Dabei geht es um die Frage, ob die vom Nationalrat beschlossene Ausnahme von der Sachplanpflicht entlang aller Nationalstrassen oder nur entlang Nationalstrassen mit einem höheren Ausbaustandard gelten soll.

Dazu folgende Erklärung: Mit der 2013 beschlossenen Änderung des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen bzw. mit dem neuen Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) wurden 387 Kilometer bereits bestehender kantonaler Strassenverbindungen zusätzlich in das Nationalstrassennetz aufgenommen. Einige der neuen Nationalstrassen sind weder Autobahnen noch Autostrassen, sondern Hauptstrassen, die gemäss Netzbeschluss als Nationalstrassen dritter Klasse qualifiziert werden. Bei diesen ist es nach Auffassung der Kommission nicht gerechtfertigt, eine Ausnahme von der Sachplanpflicht zu ermöglichen. Dieser Entscheid fiel in der Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. [GZ]