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Zopfi Mathias · Ständerat · 2026-06-10

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2026-06-10

Wortprotokoll

Wie der Berichterstatter bereits gesagt hat, liegt weder ein Einzelantrag noch eine Minderheit vor. Er hat aber auch gesagt, dass er zuhanden des Amtlichen Bulletins hierzu Ausführungen macht, was sicher sinnvoll ist. Ich möchte dies ebenfalls tun, denn es ist ja eine Differenz zum Nationalrat, die wir hier schaffen, und ich meine, dass der Nationalrat diese Bestimmung noch einmal genau anschauen sollte.

Es ist so, dass die ständerätliche Kommission hier gegenüber dem Beschluss des Nationalrates eine Präzisierung vornimmt - der Berichterstatter hat es gesagt -, aber es ist auch so, dass diese beiden Varianten deutlich weiter gehen als das, was der Bundesrat mit seinem Entwurf beantragt hatte. Das Übertragungsnetz ist etwa 6700 Kilometer lang - wir haben diese Zahl heute bereits gehört -, und hauptsächlich dieses Netz ist gemäss dem Entwurf des Bundesrates mit dem Begriff "nationales Interesse" gemeint. Demgegenüber reden wir bei der Definition, die die Kommission hier vorgenommen hat - wenn man also das Verteilnetz und das Bahnstromnetz mit einbezieht -, von ungefähr 60[NB]000 Kilometern.

Hier stellt sich mir schon die Frage, ob es nicht unverhältnismässig ist, die Grenze so tief, also bei einem Kilovolt, anzusetzen. Wir hätten damit die Situation, dass eine Leitung auf Netzebene 5 in ein Quartier, zum Beispiel für eine Quartiererschliessung, von gleichem oder sogar höherem nationalen Interesse wäre als beispielsweise die Landesflughäfen oder das Gebiet Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch. In Anbetracht dessen, dass vor allem die Beschleunigung auf den obersten Netzebenen nötig ist und beabsichtigt war, scheint es mir hier schon sehr weit zu gehen, die Grenze so tief anzusetzen.

Weil es mutmasslich keine Abstimmung geben wird, wenn der Bundesrat nicht noch eine solche verlangt, bitte ich den Nationalrat deshalb zuhanden des Amtlichen Bulletins, noch einmal die Frage anzuschauen, ob die Verhältnismässigkeit hier noch gewahrt ist oder ob die Grenze nicht doch ein bisschen höher angesetzt werden müsste als gemäss dem Antrag der Kommission.