Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Die beiden ersten Abschnitte des 4. Kapitels enthalten Bestimmungen, die teilweise auch in der Botschaft vom 24. November 1999 über die Anpassung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in den Sozialversicherungen (99.093) aufgeführt werden. Wir werden diese Vorlage gleich anschliessend behandeln.
Es geht namentlich um die Bestimmungen über die Schweigepflicht, die Datenbekanntgabe, die Amts- und Verwaltungshilfe und die Akteneinsicht. Es würde wahrscheinlich zu weit führen, die betroffenen Bestimmungen des Allgemeinen Teils im Rahmen der heutigen Beratungen im Hinblick auf die erwähnte Botschaft abzuändern, zu ergänzen oder aufzuheben. Es können meines Erachtens lediglich Grundsatzbeschlüsse gefasst werden.
Es geht meines Erachtens nicht an, dass wir jetzt im Rat nur auf Antrag des Referenten - die Kommission hatte darüber nicht beschliessen können - das ATSG an eine mögliche Beschlussfassung über die Vorlage 99.093 anpassen. Ich werde bei Artikel 91 aufzeigen, wie der Nationalrat mit diesem Problem umgehen sollte.