Fässler Daniel · Ständerat · 2026-06-10
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-10
Wortprotokoll
Hier haben wir es nochmals mit einem Vorschlag der Verwaltung zu tun, den die Kommission übernommen und einstimmig gutgeheissen hat. Eine Strommangellage wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft. Dieser soll auch auf wiederholte Empfehlung der Elcom mit einer thermischen Stromreserve begegnet werden. Sie erinnern sich, mit der vor einem Jahr in der Schlussabstimmung vom 20.[NB]Juni 2025 verabschiedeten Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) haben wir den Einsatz einer thermischen Reserve auf Gesetzesstufe geregelt. Diese besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl oder Gas betrieben werden, aus gepoolten Notstromgruppen sowie aus Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen.
Das neue Recht wird voraussichtlich auf den 1.[NB]Januar 2027 in Kraft treten und die per Notrecht eingeführte und bis Ende 2026 geltende Winterreserveverordnung ablösen. Auf dieser Grundlage verhandelt der Bund derzeit mit Betreibern den Bau und den Betrieb von Reservekraftwerken bzw. schloss zum Teil bereits entsprechende Verträge ab. Es handelt sich dabei um vier bestehende Reservekraftwerke, darunter diejenigen in Birr, Monthey und Cornaux mit einer Gesamtleistung von 360 Megawatt, sowie um fünf neue Kraftwerke mit einer Leistung von total 600 Megawatt, die Anfang der 2030er-Jahre in Betrieb genommen werden sollen.
Der Bundesrat hat aufgrund der vor Jahresfrist beschlossenen Übergangsbestimmung in Artikel 33d des Stromversorgungsgesetzes das Recht, für die schon vorher zur Teilnahme an der Stromreserve verpflichteten Unternehmen die Bedingungen für eine Teilnahme an der thermischen Reserve festzulegen. Swissgrid ist gemäss dem vor Jahresfrist beschlossenen Artikel 8n des Stromversorgungsgesetzes in der Pflicht, mit den einzelnen Teilnehmern der Stromreserve eine Vereinbarung zur Regelung der Teilnahmebedingungen abzuschliessen.
Hingegen fehlt bis jetzt eine gesetzliche Grundlage, welche Swissgrid dazu verpflichtete, die bereits bestehenden Verträge zu den darin festgelegten Bedingungen zu übernehmen. Gemäss Auskunft der Verwaltung ist Swissgrid ohne gesetzliche Pflicht auch nicht bereit, die zu den Stromreserven bestehenden Verträge zu übernehmen. Damit würde diese in der Konsequenz in der Verantwortung des Bundes verbleiben. Der Bund müsste konsequenterweise eine operative Rolle übernehmen und den Betrieb der Reservekraftwerke finanzieren. Um dies zu verhindern, ist die bestehende Rechtslücke im StromVG mit einem neuen Artikel 8v zu schliessen. Diesen Beschluss fasste die Kommission einstimmig.