Müller Damian · Ständerat · 2026-06-10
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-10
Wortprotokoll
Ich danke dem Berichterstatter für seine Ausführungen. Im Rahmen der Beratung des Stromversorgungsgesetzes haben wir mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ein wichtiges Instrument geschaffen. Damit können nun Produzenten, Speicherbetreiber und Stromkundinnen und Stromkunden innerhalb einer Region den lokal produzierten Strom gemeinsam nutzen und auch vermarkten; das ist gewollt. Das stärkt die dezentrale Energieversorgung, erhöht die Akzeptanz der Energiewende und fördert die regionale Wertschöpfung, kurz gesagt: Strom aus der Region für die Region.
Leider enthält die heutige Regelung eine unnötige Einschränkung. Die Teilnehmer einer LEG müssen auf derselben Netzebene angeschlossen sein. Genau das verhindert jedoch zahlreiche sehr sinnvolle Projekte. Besonders betroffen sind auch kleinere und mittlere Wasserkraftwerke. Diese speisen ihren Strom häufig auf der Netzebene 5 ein, während die Endverbraucher auf der Netzebene 7 angeschlossen sind. Obwohl Produktion und Verbrauch im selben Gemeindegebiet erfolgen, können sie deshalb heute keine gemeinsamen LEG bilden. Das ist weder energiepolitisch noch volkswirtschaftlich sinnvoll. Gerade Wasserkraftwerke produzieren zuverlässig regional und oft günstiger als viele kleinere Anlagen. Die heutige Regelung verhindert deshalb, dass lokal erzeugter Strom möglichst effizient und kostengünstig den Menschen vor Ort zugutekommt.
Mit dem Minderheitsantrag beseitigen wir diese unnötige Hürde. Wir schaffen keine neuen Subventionen und keine Sonderrechte. Wir ermöglichen lediglich, dass LEG auch über verschiedene Netzebenen hinweg gebildet werden können, weil es physikalisch einfach nicht anders geht. Damit stärken wir die lokale Stromversorgung, verbessern die Nutzung bestehender Produktionsanlagen und setzen die ursprüngliche Idee der LEG konsequent um.
Sie mögen sich an unsere Diskussion zum Stromversorgungsgesetz erinnern: In Österreich ist dies alles bereits möglich. In Österreich gibt es keine Einschränkungen bezüglich Regionen und Postleitzahlen, sondern es ist im ganzen Land möglich - das machen wir in der Schweiz nicht. In diesem Bereich sagen wir nur, dass Strom, den man zum Beispiel auf der Netzebene 5 einspeist, auf der Netzebene 7, also beim Endverbraucher, entsprechend ankommt.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Er tut weder weh, noch verursachen wir damit weitere unnötige substanzielle Kosten. Wir geben das Heft nur denjenigen in die Hand, die es mit den LEG wirklich ernst meinen.
Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.