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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-11

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-11

Wortprotokoll

Zu Beginn möchte ich Folgendes festhalten: Der Bundesrat verurteilt Zwangsehen, häusliche Gewalt oder andere Formen von Unterdrückung entschieden, und er begrüsst Massnahmen, die sich zu deren Bekämpfung eignen. Diesen Vorstoss lehnt der Bundesrat ab, weil die vorgeschlagenen Massnahmen sich nicht eignen.

Die Motion stellt eine unverhältnismässige und damit verfassungswidrige Einschränkung des Rechtes auf Achtung des Familienlebens dar. Bei dieser Motion geht es nicht um die Anerkennung von Ehen, welche in Stellvertretung abgeschlossen sind. Das ist ein anderes Thema, und dazu haben wir schon andere Instrumente und haben auch Beschlüsse in diesem Rat gefasst.

Bei der vorliegenden Motion geht es um ein generelles Verbot des Familiennachzugs bei Stellvertreterehen, also bei Ehen, die in der Schweiz anerkannt und für gültig erklärt wurden. Diese Motion verlangt einen Automatismus, der die Einzelfallprüfung ausschliesst. Eine weitere Prüfung einer Familienzusammenführung wäre dadurch ausgeschlossen, selbst wenn die Ehe rechtmässig ist. Was die Motion fordert, würde den Behörden jede Möglichkeit nehmen, die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen; diese Motion will ein generelles Verbot.

Ein generelles Verbot des Familiennachzugs würde aber eine unverhältnismässige Einschränkung des Rechtes auf Achtung des Familienlebens bedeuten, es wäre somit verfassungswidrig. Die Anerkennung der Ehe bleibt eine Voraussetzung für die Familienzusammenführung, und hier sind die Behörden sehr wachsam. Ob die Ehe als solche anerkannt werden kann, schauen sie genau an; eine Einzelfallprüfung soll zur Wahrung des Familienrechtes beibehalten werden - das heutige Rechtssystem hat sich bewährt.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.